Informationen zu Art 19 EUV (früher Art 220 EG, davor Art 164 EGV, noch früher Art 164 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Die Aufgaben der Gemeinschaftsgerichte sind in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt. Durch den Vertrag von Lissabon wurde Art 220 EG Amsterdam aufgehoben und im Wesentlichen durch Art 19 EUV Lissabon ersetzt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zu den Aufgaben der Gemeinschaftsgerichte empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art164) oder (EGV Maastricht Art164) oder (EG Amsterdam Art220) oder (EUV Lissabon Art19)
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des EG-Vertrags siehe RS0123653.
Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des EU-Vertrags siehe RS0123652.
Rückverweise
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