Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.
…sind, wird in § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen (vgl RS0123730). Es besteht kein gesetzliches Recht, auf dem Grund des Nachbarn ganz oder teilweise einen Zaun oder eine Grenzmauer zu errichten; in einem solchen Fall kann…
…in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzlinien darauf hinweisen (2 Ob 79/08v = ÖGZ 11/2008, 57 [ Kind ] = RIS Justiz RS0123730). Die Rechtsvermutung des Alleineigentums nach § 857 ABGB ist durch den Beweis gemeinsamer Benützung (5 Ob 141/72), etwa Belastung, Einfügung oder…
…wird in § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzlinien darauf hinweisen (RIS Justiz RS0123730). Stellt der Grundeigentümer eine Mauer auf seinem Grundstück auf, steht sie in seinem Alleineigentum ( Gamerith in Rummel ³ § 857 Rz 2 mwN…
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