Handelsvertreterklage gegen kroatische GmbH: Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien—OLG Wien Entscheidung
5R103/25s04. September 2025
…ein unternehmensbezogenes Geschäft war, gehören vor die Handelsgerichte, weil erst der rechtliche Charakter und Inhalt des Rechtsgeschäfts Aufschluss über die Zulässigkeit des Rücktritts geben kann (RS0123493). Beruht jedoch der Haftungsgrund unmittelbar auf dem Gesetz und nicht auf der Verletzung von Pflichten aus einem Handelsgeschäft, ist nicht das Handelsgericht, sondern das allgemeine…