Eine Unterhaltsvereinbarung anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung stellt einen vollendeten Tatbestand iSd § 7 IPRG dar, auf den der spätere Statutenwechsel keinen Einfluss mehr haben kann. Die Frage, ob infolge einer Änderung der für den Abschluss der Unterhaltsvereinbarung maßgeblichen Umstände ein Teil nicht mehr an sie gebunden sein soll, ist allerdings nach dem geänderten Statut zu beurteilen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden