Kann das mindestens zwei Wochen zur Abholung bereit zu haltende Zustellstück vom Empfänger nicht behoben werden, weil es am Postamt nicht auffindbar ist, ist die Zustellung - mangels Bereithaltens des Zustellstückes - unwirksam.
…Rechtsprechung keine Bereithaltung iSd § 17 Abs 3 ZustG (8 Ob 106/03a; 9 ObA 120/07y = RIS-Justiz RS0122597; Klauser/Kodek aaO E 51/1). Eine solche Konstellation liegt hier aber nicht vor. Gegenständlicher Sachverhalt ist vielmehr mit jenem vom Obersten Gerichtshof zu…
…wurde. Nur dann kann der Empfänger der an ihn gerichteten Aufforderung, die für ihn bestimmte Postsendung beim Zustellpostamt abzuholen, entsprechen (vgl 9 ObA 120/07y; RS0122597 : In diesem Fall war die Behebung des Zustellstücks nicht möglich, weil es am Postamt nicht auffindbar war; Gitschthaler in Rechberger/Klicka ZPO 5 § 17…
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