Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist kein Sachschaden iSv Art 1.2.1.1 AHVB.
Auch bei reinen Vermögensschäden nach Punkt 1 Besondere Bedingung Nr 0934 sind Erfüllungssurrogate iSv Punkt 3.3.7 Besondere Bedingung Nr 0934 nicht zu ersetzen. Mangelfolgeschäden aus Schlecht- oder Nichterfüllung sind hingegen gedeckt.
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