§ 262 Abs 10 Satz 1 und 2 AktG sind dahin auszulegen, dass ein am 1.1.2006 bestehendes Aufsichtsratsmandat einer Muttergesellschaft von § 90 Abs 1 AktG idF BGBl I 59/2005(und § 86 Abs 2 Z 2 AktG idF BGBl I 59/2005) nicht erfasst ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden