Die im Gesetz vorgenommene Differenzierung zwischen Kalendermonaten und Beitragsmonaten legt nahe, dass die wirksame Beitragsentrichtung keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 255 Abs 4 ASVG ist.
…3. Bezüglich der allein strittigen Invalidität nach § 255 Abs 4 ASVG entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS-Justiz RS0118621; RS0122063; RS0122455), dass diese Regelung nicht auf das Vorliegen von 120 „Beitragsmonaten“ in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag, sondern darauf…
…mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt hat, nachzugehen. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen. 1.1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0118621; RS0122063; RS0122455), dass § 255 Abs 4 ASVG nicht auf das Vorliegen von 120 „Beitragsmonaten“ in den letzten 180 Kalendermonaten…
… 255 Abs 4 ASVG nicht gesprochen werden kann. § 255 Abs 4 ASVG stellt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RS0118621; RS0122063; RS0122455) nicht auf das Vorliegen von 120 „Beitragsmonaten“ in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag ab, sondern darauf, dass die…
…lediglich 14 Beitragsmonate erworben hat. Auch die wirksame Beitragsentrichtung ist keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 255 Abs 4 ASVG (RIS-Justiz RS0122063). 3.4. Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, dass § 255 Abs 4 ASVG nicht nach der Höhe des vom Versicherten für…
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