Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält.
…anderen Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger betrifft, einrichtungsbezogen abzugrenzen ist (1 Ob 80/07g, 7 Ob 1/14v; RIS Justiz RS0122132; RS0129458) und dagegen bei Krankenanstalten aufgrund der Regelung des § 2 Abs 1 letzter Satz HeimAufG personenbezogen (7 Ob 1/14v…
…Einrichtungen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können. Der Geltungsbereich des HeimAufG wird daher einrichtungsbezogen abgegrenzt (RS0122132). [13] 2.1. Mit § 2 Abs 2 HeimAufG idF des 2. Erwachsenenschutz Gesetzes, BGBl I 2017/59 (2. …
…denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können. Der Geltungsbereich des HeimAufG wird daher einrichtungsbezogen abgegrenzt (RIS Justiz RS0122132). Nach § 2 Abs 2 HeimAufG ist dieses Bundesgesetz aber unter anderem nicht auf Anstalten für geistig abnorme und entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher anzuwenden. Die…
…denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können. Der Geltungsbereich des HeimAufG wird daher einrichtungsbezogen abgegrenzt (RIS Justiz RS0122132). Nach § 2 Abs 2 HeimAufG ist dieses Bundesgesetz aber ua nicht auf Anstalten für geistig abnorme und entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher anzuwenden. Die ErlRV…
…Erziehung Minderjähriger, iFamZ 2017, 194 [196]); Jaquemar/Breininger/Ursprung , Verbesserter Rechtsschutz im HeimAufG, iFamZ 2018, 237). Abgesehen davon macht es nach der einrichtungsbezogenen (RS0122132 [T2]) Abgrenzung grundsätzlich keinen Unterschied, ob die Bewohner dort übernachten oder nur ambulant betreut werden (7 Ob 102/17a und 7 Ob…
…anzuwenden ist, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinn des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält (RIS-Justiz RS0122132). An dieser in der Lehre gebilligten Rechtsprechung ( Zierl/Wall/Zeinhofer , Heimrecht³ I, 83; Strickmann , Heimaufenthaltsrecht², 82 [FN 390]) ist festzuhalten; kommt…
…Einrichtungen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können. Der Geltungsbereich des HeimAufG wird daher einrichtungsbezogen abgegrenzt (RS0122132). [15] 2 . Unstrittig ist, dass die Wohngruppe J* nicht in der Lage ist, zumindest drei psychisch kranke Kinder ständig zu betreuen. Der den Bewohner…
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