Ebenso wie eine Verurteilung nach der StVO stellt auch eine Verurteilung nach § 14 Abs 8 FSG eine Obliegenheitsverletzung des Lenkers eines KFZ nach Art 18.4 ARB/GEN 99 („in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand") dar.
…nicht die Bestrafung, sondern nur eine entsprechende (sohin gesicherte) behördliche Feststellung, die Zweifel am inkriminierten Verhalten des Versicherungsnehmers beseitige (7 Ob 36/06d; RS0121223). Diese Wertung gilt gleichermaßen für die hier relevanten AKHB 2013, ist doch auch diesen nicht zu entnehmen, dass ein Strafausspruch Voraussetzung für den Regress…
Rückverweise