7Bs97/25k—OLG Innsbruck Entscheidung
10. Juni 2025
…Stunden bedenklich erscheinen oder eine Unklarheit hinsichtlich des faktischen Stundenausmaßes besteht, ist das Gericht zur weiteren Erhebung und Nachprüfung des tatsächlichen Aufwands verpflichtet (RIS-Justiz RS0120631, RS0059212, RS0059228). Eine Prüfung der Angemessenheit der vom Sachverständigen aufgewendeten Zeit hat also im Allgemeinen nicht zu erfolgen, sondern können die Zeitangaben des Sachverständigen nur…