Sachen, die jemand dem Täter übergeben und dieser mit Wissen des Übergebers in Empfang genommen hat, können nicht Gegenstand einer Unterschlagung sein.
…Fall StGB mit eine r Straf drohung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Aus den von der Klägerin im Rahmen der Revision ins Treffen geführten zu RS0120456 und RS0094555 indizierten Entscheidungen , die ein wissentliches oder einvernehmliches Erlangen des Gewahrsams nicht § 134 StGB unterstellen, ist für ihren Standpunkt deshalb nichts zu…
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