§ 44 Abs 2 StGB ist in Zusammenhang mit § 43 StGB zu lesen, sodass eine bedingte Nachsicht der Rechtsfolge nicht in jedem Fall, sondern nur unter den Präventionsvoraussetzungen des § 43 Abs 1 StGB zu gewähren ist.
…eine Rechtsfolge handelt, die nach § 44 Abs 2 StGB bedingt nachgesehen werden kann (vgl RIS-Justiz RS0091618; zu den Voraussetzungen RIS Justiz RS0119774; Jerabek in WK 2 StGB § 44 Rz 6; Gruber/Paliege-Barfuß , GewO 7 § 13 Anm 1, 5 und 8…
…des Dienstrechts. Die Frage, ob eine Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, ist unter Berücksichtigung der Präventionsvoraussetzungen des § 43 StGB vom erkennenden Strafgericht zu treffen ( RS0119774 ) und unterliegt der Strafrechtskompetenz des Bundes (Art 10 Abs 1 Z 6 B VG). Es steht den Ländern und Gemeinden unabhängig von…
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