Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt oder (für die Zukunft) befristet ist, sind noch nicht Begünstigte im Sinn des § 5 PSG und haben keinen Auskunftsanspruch.
…bedingt (oder für die Zukunft) befristet ist, noch nicht Begünstigte iSd § 5 PSG sind (6 Ob 24/21d [ErwGr 2.3.]; RS0119643). Diese potentiell Begünstigten haben lediglich ein Anwartschaftsrecht auf Erlangung der Begünstigtenstellung (6 Ob 180/04w). Selbiges gilt dann, wenn die Feststellung des Begünstigten…
…Abberufung von Vorstandsmitgliedern solche angeführt haben, die sich auf die Verletzung von Pflichten gegenüber dem Begünstigten beziehen (6 Ob 157/12z = RIS Justiz RS0119643 [T2]). Das Bucheinsichtsrecht kommt nach herrschender Auffassung auch ehemaligen Gesellschaftern einer GmbH zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter…
…Rechtsansicht. Während nämlich bei gemeinnützigen Privatstiftungen ein Begünstigter typischerweise nicht individualisierbar ist, also bloß potentielle Begünstigte, denen eine Begünstigtenstellung noch gar nicht zukommt (RIS-Justiz RS0119643) in großer Zahl vorliegen, wird hier dem Kläger das Feststellungsinteresse als aktuellem Begünstigten zugebilligt. 4. Somit erweist sich die Klagestattgebung zum Hauptbegehren durch die Vorinstanzen…
…bezeichnet, entsteht die Begünstigtenstellung mit Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch (6 Ob 24/21d [Rz 9] GesRZ 2021, 408 [ Briem ]; RS0119643 [T6]). Ist die Begünstigtenstellung von der Entscheidung einer vom Stifter dazu berufenen Stelle iSd § 9 Abs 1 Z 3 PSG abhängig…
…ecolex 2000, 877) und Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt (oder für die Zukunft) befristet ist, noch nicht Begünstigte iSd § 5 PSG sind (RS0119643). Diese potentiell Begünstigten haben lediglich ein Anwartschaftsrecht auf Erlangung der Begünstigtenstellung (6 Ob 180/04w GeS 2005, 154 [ N. Arnold ]; vgl…
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