Zum Begriff "Seitenkanäle" in § 2 Abs 1 lit a WRG 1959. Unter "Kanal" ist im Gegensatz zu den Begriffen "Arme" und "Verzweigungen" - entsprechend dem offenkundig am allgemeinen Sprachgebrauch orientierten Verständnis des Gesetzgebers - ein durch Menschenhand geschaffenes Gerinne zu verstehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden