In der Frage des Anwendungsbereiches des § 98 EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten.
…sich um eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregel handelt, eine einschränkende Auslegung geboten (5 Ob 183/03b = SZ 2004/9; RIS Justiz RS0118818). Dementsprechend können nur die in § 98 EheG ganz bestimmt bezeichneten Vereinbarungen Grundlage einer Entscheidung nach dieser Gesetzesstelle sein und ist eine…
…EheG sein (RIS Justiz 0057118). Weil es sich dabei um eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung handelt, ist eine einschränkende Auslegung geboten (RIS Justiz RS0118818; RS0057118, Gitschthaler in Schwimann/Kodek , ABGB 4 § 98 EheG Rz 4; Hopf/Kathrein Eherecht 3 § 98 EheG Rz 2…
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