Sowohl § 6 Abs 3 AMG als auch § 102 Abs 2 MPG zählen nur beispielsweise ("insbesondere") Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt und schränken demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein.
…„insbesondere“) Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt und schränkt demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein (RIS Justiz RS0118492). Auch bei der Prüfung der irreführenden Arzneimittelwerbung sind die Grundsätze der zu § 2 UWG entwickelten irreführenden Geschäftspraktik anzuwenden. Auch die von der…
…beispielsweise („insbesondere“) Aufzählung von Fällen, in denen eine Irreführung vorliegt, schränkt das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG nicht ein (RIS-Justiz RS0118492). § 6 AMG normiert auch keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch. Soweit im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere…
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