§ 252 Abs 1 gilt nur für amtliche Schriftstücke, die mit dem Ziel errichtet wurden, Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten festzuhalten oder technische Aufnahmen über die Vernehmung von Zeugen (§ 162a) zu verlesen oder vorzuführen.
…nur Protokolle oder andere amtliche Schriftstücke, in denen (nach der Zielsetzung bei ihrer Errichtung) Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten festgehalten worden sind (vgl RIS-Justiz RS0117259; zum Begriff Kirchbacher , WK-StPO § 252 Rz 28 ff). Zusammenfassende „Protokolle“ des Tagesablaufs in einem so genannten „Krisenzentrum…
…genannten (dort Klägerin und hier) Zeugin festzuhalten, und daher dem (grundsätzlichen) Verlesungsverbot nach § 252 Abs 1 StPO unterfällt (RIS Justiz RS0098451 [T1], RS0117259 [insbesondere T4]; 14 Os 109/09z; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 228). Um eine kontradiktorische Vernehmung (mit der Gelegenheit für…
…Schriftstücke, die – vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft oder von der Kriminalpolizei – mit dem Ziel errichtet wurden, Aussagen von Zeugen festzuhalten (vgl RIS-Justiz RS0117259, RS0132011; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 228). Vielmehr stellen diese Unterlagen Schriftstücke iSd § 252 Abs 2 StPO dar, welche…
…nicht genannten „VE“ (verdeckten Ermittlers) § 252 Abs 1 StPO verletzt. Diese wurden nämlich (auch) mit dem Ziel errichtet (RIS Justiz RS0117259; Ratz , WK StPO § 281 Rz 228), die Aussagen des verdeckten Ermittlers und der mit diesem in Kontakt stehenden Vertrauensperson festzuhalten. Da der…
…sich bei dieser aber um keinen „Bestandteil“ eines Protokolls über eine Zeugenvernehmung oder eines Schriftstücks, das mit dem Ziel errichtet wurde (RIS Justiz RS0117259; Ratz , WK StPO § 281 Rz 228), Aussagen von Zeugen festzuhalten (§ 252 Abs 1 StPO). Vielmehr stellt der relevierte medizinische…
…sich - soweit hier relevant - bloß auf amtliche Schriftstücke bezieht, die mit dem Ziel errichtet wurden, Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten festzuhalten, umfasste Aktenteile (RIS-Justiz RS0117259), vielmehr um Urkunden bzw Schriftstücke anderer Art, die aufgrund ihrer Erkundungsbeweisfunktion nicht in den Bereich des auf konkrete schulderhebliche oder entscheidungswesentliche Ergebnisse abstellenden Zeugenbeweises oder…
…StPO bedarf es insoweit nicht (vgl Kirchbacher , WK-StPO § 252 Rz 10 f, 14, 19, 39, 124; RIS Justiz RS0099246, RS0106250, RS0117259). Unabhängig davon bleibt den jeweiligen Verfahrensparteien unbenommen, durch (aus § 281 Abs 1 Z 4 StPO bewehrte) sachgerechte Antragstellung in der Hauptverhandlung…
…oder andere amtliche Schriftstücke, die von einem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei mit dem Ziel errichtet wurden, die Aussage eines Zeugen festzuhalten (RIS Justiz RS0117259, RS0132011), sondern Schriftstücke iSd § 252 Abs 2 StPO, die ohne Einverständnis des Beschwerdeführers zu verlesen waren (vgl Kirchbacher , WK StPO § …
…Dr. M***** B***** im Zivilverfahren (dSn Z 3 iVm § 252 Abs 1 StPO; vgl RIS Justiz RS0098451 [T1], RS0117259 [T4]) sowie deren Verwertung im Urteil (vgl allerdings RIS Justiz RS0129954) beschwert, ist er darauf zu verweisen, dass er nach dem insoweit…
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