Dem Kläger obliegt der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden. Den Beweis, welcher Bestandteil defekt wurde, muss er nicht führen.
…Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass österreichisches Recht anzuwenden ist. 2.1. Dem Kläger obliegt der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden (RS0117103). Hier soll der Produktfehler dem Kläger zufolge darin liegen, dass der Pflegehinweis unzureichend und irreführend gewesen sein soll, weil nicht darauf hingewiesen worden sei, dass…
… 502 Abs 1 ZPO auf. Die Haftung für einen Produktfehler erfordert einen Kausalzusammenhang zwischen diesem und dem eingetretenen Schaden (vgl etwa RIS-Justiz RS0117103; zu einem – wie auch hier behaupteten – Instruktionsfehler 3 Ob 15/16a). Die Vorinstanzen sind unmissverständlich davon ausgegangen, dass die Klägerin auch…
…nur der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden, den Beweis, welcher Bestandteil defekt wurde, muss er hingegen nicht führen (RIS Justiz RS0117103; ua Preslmayr , Handbuch der Produkthaftung² 5.5.4.2.; Schmid , PHG § 7 Rz 3). Für den Beweis des Fehlers hat der Geschädigte nur die…
…wie sich anlässlich der nachträglichen technischen Überprüfung herausstellte – der Normvorgabe. Damit ist die Fehlerfreiheit des Produkts indiziert (vgl RS0110464). Dagegen führt der beweispflichtige (vgl RS0117103) Kläger nur die durch keine Feststellungen gedeckte Behauptung ins Treffen, ein Konstruktionsfehler liege vor und ein Produktionsfehler sei nicht auszuschließen. 4. Ein angeblicher Mangel…
…Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden; dabei genügt jedenfalls die nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilende adäquate Verursachung des Schadens durch das fehlerhafte Produkt (RS0117103 [insb T3]; Rabl , PHG [2016] § 1 Rz 223 f). Ein Schaden ist schon dann adäquat verursacht, wenn die generelle Eignung der…
…§ 1 Rz 107). Es genügt dafür die nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilende adäquate Verursachung des Schadens durch das fehlerhafte Produkt (RIS Justiz RS0117103 [T3]; Fitz/Grau aaO § 1 Rz 32). Ist eine Verhaltensanweisung so unzureichend formuliert, dass der Adressat irrtümlich glaubt, alles Nötige vorgekehrt zu…
…§ 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: Dem Kläger obliegt der Beweis des Produktfehlers und der Kausalzusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden (RIS Justiz RS0117103). Hier soll der Produktfehler nach dem Vorbringen des Klägers darin bestehen, dass die Verpackung des von der Beklagten hergestellten Schlitzputzes nur unzureichende Hinweise auf die…
…vorhanden gewesen seien und es der Beklagten aus technischer Sicht möglich gewesen wäre, ein bruchsichereres Glas herzustellen, hat die hiefür beweispflichtige Klägerin (vgl RIS Justiz RS0117103) gar nicht behauptet. Zu Recht führt die Revision jedoch aus, dass ein Instruktionsfehler vorliegt. Beim Instruktionsfehler macht die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft (RIS Justiz…
…zwischen Fehler und Schaden zu beweisen. Auch im Anwendungsbereich des PHG obliegt dem Kläger der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden (RS0117103). [6] 2. In der Entscheidung 1 Ob 28/23h hat der Senat zu einem vergleichbaren Sachverhalt in einem gegen die auch hier…
…Stand der Wissenschaft in seine Betrachtung nicht miteinbezogen, ist ihm entgegenzuhalten, dass der Kläger als für die Fehlerhaftigkeit des Produkts Behauptungs- und Beweisbelasteter (RIS-Justiz RS0117103) nicht darlegt, welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen das ihm implantierte, von der beklagten Partei konstruierte und hergestellte Titan-Kniegelenk widersprochen haben soll. Die vom Kläger darüber hinaus…
…ZPO auf. Wie die Rechtsmittelwerberin aufzeigt, hätte sie als Geschädigte den Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden erbringen müssen (RIS Justiz RS0117103; 8 Ob 126/09a EvBl 2010/118, 816 [ Spitzer ]; 8 Ob 91/13k ZVR 2015/7, 22 [ Kathrein ]; jüngst…
…Kausalzusammenhang zwischen dem Produktfehler und der Rechtsgutverletzung voraus. Dem Geschädigten obliegt der Beweis des Produktfehlers, aber auch des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden (RIS Justiz RS0117103; Fitz/Grau in Fitz/Grau/Reindl , PHG § 1 Rz 107). III. Nach § 5 Abs 1 PHG ist ein Produkt…
…ihrer Ansicht ist das Berufungsgericht daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Klägerin der Beweis eines Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden (zur Beweislast: RS0117103) nicht gelungen ist. [8] 3. Bereits das Berufungsgericht hat darauf verwiesen, dass die Klägerin im Verfahren erster Instanz eine Haftung der Beklagten ausschließlich aus…
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