Erhebliche Tatsachen sind solche, die für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein können, mithin erörterungsbedürftig sind (WK-StPO § 281 Rz 409).
…geeignet sind, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116877 [T1]) und das Erstgericht – entsprechend dem Gebot zur gedrängten Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) – zu…
…habe, dass der Name vom Opfer gekommen sei (ON 93, 16 f). Denn das genannte Verfahrensergebnis betrifft keine erhebliche Tatsache (vgl RIS-Justiz RS0116877), ist es doch für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden, also für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage maßgeblichen Tatsache (RIS-Justiz RS0117499) nicht…
…Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache nicht von Bedeutung und damit kein erheblicher Umstand (vgl 13 Os 25/13w; RIS Justiz RS0116877 [T1], Ratz , WK StPO § 281 Rz 409). [6] Die Reklamation von Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) der beweiswürdigenden Erwägung, wonach der…
…Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache (hier: eines das fehlende Einverständnis des Opfers zum Geschlechtsverkehr umfassenden Vorsatzes) von Bedeutung sein können (RIS Justiz RS0116877). Die leugnende Verantwortung des Angeklagten wiederum hat das Erstgericht als „unglaubwürdige Schutzbehauptung“ gewertet (US 7), weshalb es unter dem Aspekt der Urteilsvollständigkeit…
…nicht auf eine erhebliche Tatsache, also eine solche, die für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein könnte (RIS Justiz RS0116877). [8] Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ …
…Erstgericht eine Wegnahme derselben gar nicht angenommen hat (vgl US 5), keine für die Feststellung entscheidender Tatsachen erheblichen Verfahrensergebnisse an (RIS Justiz RS0098646 [T4], RS0116877 [T1]). [7] Bleibt anzumerken, dass der am 18. Juli 2024 eingebrachte Beweisantrag des Angeklagten im gegenständlichen Beschwerdeverfahren unbeachtlich ist. [8] Die Nichtigkeitsbeschwerde war…
…keine erhebliche Tatsache, also eine solche, die für die Feststellung über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein könnte (RIS Justiz RS0116877 ). [7] Die in diesem Zusammenhang ebenfalls erfolgte Berufung auf den Zweifelsgrundsatz bringt Nichtigkeit iSd Z 5 nicht zur Darstellung (RIS Justiz RS0102162, RS0098336). [8…
…RS0118316 ua). Erhebliche Tatsachen sind sohin solche, die für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein können, mithin erörterungsbedürftig sind (RS0116877). Da die mit einer gefährlichen Drohung in Aussicht gestellte Zufügung eines Übels aber keineswegs unmittelbar bevorstehen muss, sondern auch in weiterer Zukunft gelegen sein kann…
…übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer (für die Schuldfrage oder die Subsumtion relevante und solcherart) entscheidende Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116877 [T1]). Indem die Beschwerde argumentiert, die ins Treffen geführten Aussagen seien „oftmals gerade nicht kindlich“, was den Erwägungen der Tatrichter (US 11…
…umgesetzte) Falschbezichtigungstendenz der Zeugin gibt (vgl RIS Justiz RS0120109) , war sie entgegen de r Beschwerdekritik (Z 5 zweiter Fall) nicht gesondert erörterungsbedürftig (RIS Justiz RS0116877 ). [12] Die Subsumtionsrüge (Z 10) behauptet zunächst, die Konstatierungen des Erstgerichts zur Qualifikation nach § 207 Abs 3 erster Fall StGB idF…
…eine entscheidende Tatsache, das heißt für Schuldspruch oder Subsumtion relevante Tatsachenfeststellungen, zu beeinflussen ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 409; RIS Justiz RS0118316, RS0116877). Nur solche Tatumstände sind zur Erreichung voller Bestimmtheit im Sinne von § 270 Abs 2 Z 5 StPO gesondert erörterungsbedürftig ( Ratz , WK…
…geeignet war, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse übermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877 [T1]). Zur Nichtigkeitsbeschwerde der * H*: [7] Entgegen der Behauptung der Mängelrüge (Z 5) haben die Tatrichter (sehr wohl) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin bei ihrer…
…vom Vorliegen der entscheidenden Tatsache der (an diesen Tagen) durch den Beschuldigten (auch) erfolgten Beratung in der gegenständlichen Wasserangelegenheit maßgebend zu beeinflussen (vgl RIS Justiz RS0116877 [T1], RS0118316 [T8]), kein erhebliches Verfahrensergebnis dar, sodass eine Erörterung dem Gebot gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5…
…dass am Tatort keine DNA Spuren der Beschwerdeführer gesichert werden konnten, für die erstrichterliche Annahme der Täterschaft der beiden Angeklagten ohne Bedeutung ist (RIS Justiz RS0116877 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 409). Warum das Schöffengericht von dieser ausging, „obwohl“ (auch) in der Wohnung von Rifat…
…Eignung haben, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877, RS0118316; Ratz , WK StPO § 281 Rz 409, 421). Dem erkennenden Gericht ist aufgetragen, die Urteilsbegründung in gedrängter Darstellung abzufassen (§ 270…
…sein sollte, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116877). Denn die Tatrichter konnten sich durch Vorführung der Film- und Tonaufnahme der kontradiktorischen Vernehmung der Zeugin in der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck von ihr verschaffen…
…durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgeblich zu verändern (Z 5 zweiter Fall; RIS Justiz RS0116877). Das zu den Fakten 15./ und 16./ erstattete Vorbringen bedarf angesichts des insoweit erfolgten Freispruchs (vgl US 8 und 18) keiner weiteren Erörterung…
…diesem Wohnortwechsel und die bereits damit einhergehende Mitwirkung am Drogenhandel der Mitangeklagten keinen in Bezug auf entscheidende Tatsachen (RIS-Justiz RS0117264) erheblichen Umstand (RIS Justiz RS0116877). Dass der Nichtigkeitswerber eben nicht – wie die Mitangeklagten – während des gesamten Tatzeitraums in W***** wohnte, haben die Tatrichter bei ihren Überlegungen zu seiner…
…tarifmäßige Taxientgelt für eine bestimmte Strecke sind für die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer die tatgegenständlichen Beförderungen als Taxifahrer getätigt hat, unerheblich (RIS Justiz RS0116877; siehe in diesem Zusammenhang auch RIS Justiz RS0130267 [T1]). Das Erstgericht stellte fest, Cemil S***** sei spätestens im Mai 2016 Teil einer „Gruppierung von…
…über eine entscheidende Tatsache, das heißt für Schuldspruch oder Subsumtion relevante Tatsachenfeststellungen zu beeinflussen ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340; RIS-Justiz RS0118319, RS0118316, RS0116877). Das Rechtsmittel wendet ein, dass Barabhebungen vom Konto des Privatbeteiligten und Zahlungen an die Angeklagte nicht zur Gänze korrelieren. Mit den Fragen, ob die Nichtigkeitswerberin…
…bei der Polizei verstanden habe, „was sie gesagt hat“ (ON 39 S 17), bedurfte mangels Erheblichkeit keiner gesonderten Erörterung (RIS-Justiz RS0116877). Im Übrigen hat das Erstgericht ohnehin berücksichtigt, dass der Zeuge „nahezu kein Deutsch spricht und versteht“ (US 13). Die Aussagen der Zeugen…
…Form unzulässigen (§ 283 Abs 1 StPO) – Beweiswürdigungskritik (§ 258 Abs 2 StPO – RIS Justiz RS0098471 [T1]; vgl auch RS0116877 [insb T1]). [6] Dass der Sachverständige den Angeklagten „am ehesten“ dem Typ der Pädophilie im höheren Lebensalter zugeordnet hat (ON 31 S…
…Zutreffend zeigt die Beschwerdeführerin auf, dass diesen von den Tatrichtern als notwendige Bedingung für die Verneinung vorsätzlichen Handelns erachteten (vgl RIS-Justiz RS0116737 [T5], RS0099507, RS0116877; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 410) Urteilserwägungen eine Reihe von Begründungsmängeln (Z 5) anhaftet. So unterließ das Erstgericht die gebotene Auseinandersetzung (Z …
…geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877 [T1]). Im Übrigen bleibt anzumerken, dass die Tatrichter „Abweichungen in Details“ der genannten Aussagen ohnehin nicht unberücksichtigt ließen, sondern die „grundsätzliche Glaubwürdigkeit…
…StPO) erhebliche Verfahrensergebnisse, also solche, die geeignet sein können, die Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache zu beeinflussen, unberücksichtigt blieben (RIS Justiz RS0118316; RS0116877). Dabei ist – mit Blick auf die fehlende „Feststellungen“ reklamierende Mängelrüge – klarzustellen, dass nur für die Schuld- und Subsumtionsfrage (§ 260…
…zu entscheidenden Tatsachen erörterungsbedürftig entgegensteht, weil der Umstand einer fehlgeschlagenen Einladung für die vorliegenden Feststellungen zur subjektiven Tatseite ohne Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0118316, RS0116877 [T1 und T2]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 409, 421). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§…
…geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877 [T1]), enthält sie doch keine Aussage zur Frage, ob die verfälschten Lohnzetteln letztlich von den Angeklagten bei der Tatbegehung verwendet wurden. [13] Ebenso wenig auseinandersetzen…
…Einschätzung vom Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache, und zwar dem nicht erfolgten Überlassen von Suchtgift durch Christian B***** an Konrad U*****, maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877). Im Übrigen haben sich die Tatrichter mit der Aussage der Zeugin Gabriele M***** auseinandergesetzt (US 35) und eingehend erörtert, weshalb sie auch diese nicht zur…
…39 S 3 f). Diese einen (Eventual )Vorsatz hinsichtlich des inkriminierten Nötigungsziels eindeutig in Abrede stellende Verantwortung wäre erörterungsbedürftig gewesen (RIS Justiz RS0118316, RS0116877). Da schon dieser Begründungsmangel die Aufhebung des Urteils und die Verweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht erfordert (§ 285e…
…Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgeblich zu verändern (Z 5 zweiter Fall; RIS-Justiz RS0116877). Indem die Angeklagte auf jene Erwägungen der Entscheidungsgründe hinweist, mit denen die Feststellung ihrer Kenntnis von der Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens fundiert wurde (Punkt 5.a…
…geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877 [T1]), weshalb es nicht gesondert erörterungsbedürftig war (RIS Justiz RS0118316). [4] Warum die Prognosetaten durch die Feststellungen, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass…
…33, 60 f, 65, 68) (auch) des Genannten darstellte, gehen die in diesem Zusammenhang erhobenen Einwände als nicht auf erhebliche Tatsachen bezogen (RIS Justiz RS0116877 [T1]; RS0116737) ins Leere. Abgesehen davon ist die angeblich übergangene Aussage des Zeugen Rudolf A***** „vom 28. August 2012“ ohne…
…flüchtigen oder versehentlichen, sondern einer gezielten und intensiven Berührung der entwickelten Brüste des Opfers über der Bekleidung [US 4]), maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877 [T1]). Warum dem Angeklagten für die konstatierte Berührung selbst unter Berücksichtigung der Wegzeit des Opfers bis zur Wohnungstür und zurück nicht „die dafür notwendige…
…“) in der Hauptverhandlung behauptet, bringt er den in Anspruch genommenen Nichtigkeitsgrund (Z 5 vierter Fall) erneut nicht prozessordnungskonform zur Darstellung (RIS Justiz RS0116737, RS0116877; Ratz , WK StPO § 281 Rz 471 f). Die Rechtsrüge (Z 9 lit b) zum Schuldspruch II legt nicht…
…Eignung haben, die dem Gericht durch die Gesamtheit der übrigen Beweisergebnisse vermittelte Einschätzung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache maßgebend zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116877, RS0118316; Ratz , WK StPO § 281 Rz 409, 421). Offenbar unzureichend ist eine Begründung, welche den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht, also als…
…nicht geltend gemacht. Entgegen dem Beschwerdevorbringen, die – im Übrigen keine entscheidende oder erhebliche Tatsache betreffenden und daher auch nicht gesondert erörterungsbedürftigen (vgl RIS-Justiz RS0116877) – Verfahrensergebnisse zu den Zeitpunkten des Betretens des Lokals durch den Angeklagten, des „Beobachtens eines Tumults“ durch den Zeugen Markus Z*****, des erfolgten…
…Nachweis spricht, weil den Angeklagten gegenständlich auch der Vorwurf der Vortäuschung der Rückzahlungswilligkeit trifft, keinen für die Feststellung entscheidender Tatsachen erheblichen Umstand (dazu RIS Justiz RS0116877 und RS0117264) an. [6] Der Hinweis im Rechtsmittel auf das Vorbringen im Einspruch gegen die Anklageschrift ist unbeachtlich. Nur Beweisanträge, die während der Hauptverhandlung gestellt…
…Widerspruch zueinander stehen und das Erstgericht zu einer näheren Auseinandersetzung (vgl US 5 f) mit dem Erstgutachten nicht verhalten war (RIS Justiz RS0118316, RS0116877; Ratz , WK StPO § 281 Rz 409). Im Übrigen nimmt die Rüge nicht an der Gesamtheit der Entscheidungsgründe Maß (RIS Justiz RS0119370), denen…
…Bankeinzahlungsbuch“ gestützt (US 6; 16 bis 26). Die Frage der Richtigkeit der Kassabuchabrechnungen betrifft daher keine erhebliche Tatsache (zum Begriff s RIS Justiz RS0116877), sodass der Beweisantrag zu Recht abgewiesen wurde (§ 55 Abs 2 Z 2 StPO; vgl RIS Justiz RS0116503). Dem Einwand einer Undeutlichkeit…
…geeignet wären, die für die Unterstellung der anklagegegenständlichen Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes relevanten Feststellungen zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116877 [T2]). Im Übrigen sind Meinungen, Wertungen oder ähnliche intellektuelle Vorgänge ohnehin nicht Gegenstand des Zeugenbeweises (RIS-Justiz RS0097540), sodass die von der Beschwerde ins Treffen…
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