In §7 Abs1 PSG wird ausschließlich der auf die Stiftungserklärung fußenden Eintragung der Privatstiftung, nicht jedoch auch der durch eine (bloße) Zusatzurkunde ergänzten (erweiterten, abgeänderten) Privatstiftungseintragung konstitutive Wirkung zuerkannt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden