Zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des § 87 Abs 1 StGB reicht die Absicht aus, (auch nur) einen der im § 84 Abs 1 StGB genannten Erfolge herbeizuführen.
…Täters (§ 5 Abs 2 StGB) auf den Taterfolg in Form einer schweren Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB bezieht (RIS-Justiz RS0116244, RS0092598, RS0112583, RS0092585; Burgstaller/Fabrizy in WK² § 87 Rz 6; Leukauf/Steininger, Komm³ § 87 Rz 4; Kienapfel/Schroll StudB BT I…
…5 Abs 2 StGB) Handeln, lasse aber (zugleich) Fahrlässigkeit (§ 6 StGB) genügen, ist in sich widersprüchlich. Richtig ist nur Ersteres (RIS Justiz RS0116244 [T1], RS0092598). [10] Ein dem Angeklagten nachteiliger Einfluss des Instruktionsfehlers auf die Entscheidung – der vom Obersten Gerichtshof unter dem Gesichtspunkt einer die (hier zum…
…des § 87 Abs 1 StGB reicht die Absicht aus, (auch nur) einen der im § 84 Abs 1 StGB genannten Erfolge herbeizuführen (RIS-Justiz RS0116244). Die offensichtliche Heftigkeit der körperlichen Attacken in Form eines Trittes gegen den Oberkörper sowie das – nach eigener Aussage des Betroffenen – gezielte Werfen einer…
Rückverweise