Dem Masseverwalter (Sachwalter der Gläubiger) - nicht jedoch dem einzelnen Gläubiger - steht gegen Weisungen des Konkursgerichtes an den Masseverwalter (Sachwalter der Gläubiger) im Verwertungsverfahren ein Rekursrecht zu.
…des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter im Verwertungsverfahren steht auch im Schuldenregulierungsverfahren nur dem Insolvenzverwalter, nicht aber dem Schuldner oder einem einzelnen Gläubiger ein Rekursrecht zu (RS0114471; vgl RS0124961; RS0065165; RS0065208). [8] 2. Eine Weisung des Insolvenzgerichts stellt eine Maßnahme der Überwachung im Sinne des § 84 IO dar (RS0065165…
…1 iVm § 157b Abs 5 IO an den Treuhänder. Die Schuldnerin war folglich nicht legitimiert, gegen diesen Beschluss zu rekurrieren (RIS Justiz RS0065208; RS0114471). [11] Entscheidet das Rekursgericht über einen Rekurs, den es als unzulässig zurückzuweisen gehabt hätte, meritorisch, so ist sein Beschluss nichtig. Ein solcher Beschluss ist aus…
…Vorbringen, er sei Gesellschafter der Komplementärgesellschaft und Kommanditist der Schuldnerin. Im Verwertungsverfahren kommt weder einzelnen Konkursgläubigern ein Rekursrecht gegen Beschlüsse des Konkursgerichts zu (RIS Justiz RS0114471, RS0102114), noch den Gesellschaftern der Schuldnerin (RIS Justiz RS0059843; die angeführten Ausnahmen treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu). 2. Gegen bestätigende Beschlüsse im…
…Justiz RS0059461). Richtig ist, dass die Rechtsmittellegitimation der Insolvenzgläubiger zwar im Nachtragsverteilungsverfahren (8 Ob 240/02f), nicht aber etwa im Verwertungsverfahren (RIS Justiz RS0114471; RS0102114) und bei Ausscheidung von Massebestandteilen gemäß § 119 Abs 5 KO (8 Ob 2085/96t) bejaht wird. 2.2 Die hier…
…der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, kommt einzelnen Konkursgläubigern im Verwertungsverfahren kein Individualmitwirkungsrecht und daher kein Rekursrecht gegen Beschlüsse des Konkursgerichts zu (RIS-Justiz RS0065135, RS0114471, RS0102114). Ausgehend davon zeigt die Gläubigerin in ihrem Revisionsrekurs keine unvertretbare Fehlbeurteilung des Rekursgerichts auf, die eine Zulässigkeit des Revisionsrekurses rechtfertigen könnte. 3.1 Die…
…Abs 3 Satz 2 IO (RS0124961; RS0065165; 8 Ob 30/15t; 8 Ob 124/18w). Hiervon ist nach Rechtsprechung (RS0114471 [T1]; 8 Ob 30/15t; 8 Ob 74/18t) und Lehre ( Hierzenberger/Riel in Konecny/Schubert , Insolvenzgesetze [1997] § 84…
…des Gläubigerrekurses Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat der einzelne Insolvenzgläubiger im Verwertungsverfahren grundsätzlich kein Individualmitwirkungsrecht und daher auch keine Rechtsmittelbefugnis (RIS Justiz RS0114471, RS0102114). Dieser Ausschluss gilt auch im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners (RS0102114 [T9]). Nach § 190 Abs 2 IO steht aber einem Insolvenzgläubiger…
…wirtschaftliches Interesse genügt nicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, kommt einzelnen Konkursgläubigern im Verwertungsverfahren kein Rekursrecht gegen Beschlüsse des Konkursgerichts zu (RIS-Justiz RS0114471, RS0102114). Zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrags auf Sachwalterbestellung war der Konkurs infolge Bestätigung eines Quotenzwangsausgleichs bereits rechtskräftig aufgehoben, sodass eine Nachtragsverteilung, deren Anordnung die Interessen…
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