In analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.
…Verfahren gerade anhängig ist (1 Ob 98/18w) – auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos sind (RS0081567 [T4, T8, T10, T11]; vgl RS0114549); von dieser Wirkungslosigkeit sind auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen erfasst (RS0106421). [5] II. Da eine Entscheidung über die im Vorabentscheidungsersuchen gestellten Fragen wegen Entfalls einer…
…483 Abs 3 letzter Satz ZPO ist deklarativ auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos sind (RIS Justiz RS0081567 [T4, T8, T10, T11]; vgl RS0114549). 3. Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos (RIS Justiz RS0106421; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 513…
…Abs 3 letzter Satz ZPO ist deklarativ auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos sind (RIS Justiz RS0081567 [T4, T8, T10, T11]; vgl RS0114549). 3. Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos (RIS Justiz RS0106421; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 513…
…inhaltlich einzugehen wäre (§ 40 MSchG iVm § 141 Abs 2 PatG und § 483 Abs 3 ZPO; RIS-Justiz RS0114549 [T4] und RS0120298 [T2]; RW0000803). Eine Kostenentscheidung entfällt, weil beide Parteien sich im Wege eines Gesamtvergleichs geeinigt haben und der Antragsgegner in Bezug auf dieses…
…inhaltlich einzugehen wäre (§ 40 MSchG iVm § 141 Abs 2 PatG und § 483 Abs 3 ZPO; RIS-Justiz RS0114549 [T4] und RS0120298 [T2]; RW0000803). Eine Kostenentscheidung kann entfallen, weil beide Parteien auf Kostenersatz verzichtet haben.…
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