Die für das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art 17 LGVÜ unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft.
…denjenigen, der sich auf sie beruft (vgl statt vieler Simotta in Fasching/Konecny ³ V/1 Art 25 EuGVVO 2012 Rz 78 mN; RS0114192). Die Klägerin hat sich in der Klage (ausschließlich) auf ihre Auftrags- und Lieferungsbedingungen berufen (ON 1, 3). Über Auftrag des Erstgerichtes hat sie allerdings…
…sein, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (RS0113571 [T1]). Die Willenseinigung ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die Klausel beruft (RS0114192). [4] Die in Art 25 Abs 1 EuGVVO 2012 normierten Formerfordernisse stellen Wirksamkeitsvoraussetzungen dar (RS0114193 [T7]). Die Voraussetzungen für die Gültigkeit…
…im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifenden Fehlbeurteilung der zweiten Instanz eine erhebliche Rechtsfrage nach § 528 Abs 1 ZPO vorliegt (RS0117156 [T5]; vgl RS0004131; RS0114192 [T3]). Das ist hier nicht der Fall. 3. Beim streitgegenständlichen Auftrag wies die in englischer Sprache verfasste Auftragsbestätigung der Beklagten keinen Hinweis auf einen…
…zwischen den Parteien ist grundsätzlich von der Partei zu beweisen, die sich – wie hier die Klägerin – auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RIS Justiz RS0114192). Dem Art 23 Abs 1 EuGVVO sind Mindesterfordernisse an die vertragliche Vereinbarung zu entnehmen; diese Formvorschriften sind nicht Beweisregeln, sondern Wirksamkeitsvoraussetzungen (RIS Justiz…
…zugestimmt haben (RS0113571 [T1]). Die Willenseinigung ist von der Partei zu beweisen, die sich – wie hier der Kläger – auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RS0114192). Art 25 Abs 1 EuGVVO normiert Mindesterfordernisse an die vertragliche Vereinbarung, die keine Beweisregeln, sondern Wirksamkeitsvoraussetzungen darstellen (RS0114193 [T7]). Die Voraussetzungen für die…
…unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien grundsätzlich von der Partei zu beweisen ist, die sich - wie hier die Klägerin - auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RIS Justiz RS0114192). Da Art 17 LGVÜ für die Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln eine "Vereinbarung" verlangt, muss das mit der Sache befasste Gericht prüfen, ob die seine Zuständigkeit begründende…
…T1]). Die für das Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RS0114192). Ob dieser Nachweis gelungen ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (RS0114192 [T3]). Es liegt daher insoweit nur im Fall einer im…
…Grundsätzen in Einklang: 1. Behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen einer Gepflogenheit iSd Art 23 Nr 1 lit b EuGVVO ist die Beklagte (RIS Justiz RS0114192; zuletzt 7 Ob 114/06z). 2. Der vertragsautonom (verordnungsautonom) auszulegende (1 Ob 258/99z = SZ 73/76; 2 Ob 280/05y je mwN; RIS Justiz…
…der Vereinbarung durch bloßes Stillschweigen des Empfängers hiezu nicht wirksam werde). Eine - von der klagenden Partei zu beweisende (vgl 1 Ob 140/00v; RIS-Justiz RS0114192; Killias, aaO, 180; ua) - Willensübereinstimmung der Streitteile ist im vorliegenden Fall umsoweniger anzunehmen, als - wie die Revisionsrekurswerberinnen ebenfalls zutreffend bemerken - die klagende Partei ungeachtet der…
…Sinn unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von derjenigen Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (1 Ob 149/00v; RIS Justiz RS0114192). Dieser Beweis ist dem Kläger nicht gelungen, hat doch das Erstgericht nicht feststellen können, dass der Beklagten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers vor Vertragsabschluss übersandt…
…Willenseinigung über eine Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 17 LGVÜ vorliegt, ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RIS Justiz RS0114192). Ob nun in einem konkreten Fall ausgehend von den dargelegten Grundsätzen die Willenseinigung von der Partei, die sich auf diese beruft, tatsächlich nachgewiesen werden konnte…
…Willenseinigung ist hiebei stets von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft; dies gilt auch im internationalen (grenzüberschreitenden) Rechtsverkehr (RIS-Justiz RS0114192; 1 Ob 149/00v). Damit ist aber die Schlussfolgerung des Rekursgerichtes (in Bestätigung der Ansicht des Erstgerichtes), dass als gesetzliche Zuständigkeitsregel die Grundregel des Art…
…für das Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung unerlässliche Willenseinigung zwischen den Parteien ist von der Partei zu beweisen, die sich auf die zuständigkeitsbegründende Klausel beruft (RIS Justiz RS0114192). Im vorliegenden Fall findet sich auf der Bestellungsurkunde, die die Gerichtsstandvereinbarung dokumentieren soll, weder das Wort "Gerichtsstand" noch das Wort "Gerichtszuständigkeit" noch ein dementsprechender Begriff…
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