§ 20 Abs 1 FinStrG schreibt eine Ersatzfreiheitsstrafe zwingend vor ("so ist zugleich") und sieht eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen nicht vor.
…bedingte Nachsicht der Ersatzfreiheitsstrafe (US 2) im Gesetz nicht vorgesehen und demnach verfehlt ist (SSt 52/8 [verst Senat], RIS Justiz RS0086634 und RS0113138). Da dieser Rechtsfehler aber nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers wirkt, hat er auf sich zu beruhen (§ 290 Abs 1 erster und zweiter…
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