Die Standesrichtlinien, insbesondere die RL-BA i.d.g.F., sind nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes materielle Rechtsverordnungen, die aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 37 RAO vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag als Verordnungsgeber erlassen werden (VerfSlg. 12.752 = ZfVB 1992/1224/1295) und als generelle Verordnungsnorm zu beachten sind.
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