Eine Betrachtung der Verdachtslage aus der Sicht des Untersuchungshäftlings ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern.
…an den Nichtigkeitsgründen des § 281 Abs 1 Z 5 und 5a StPO zu orientieren (Fabrizy, StPO10, GRBG § 10 Rz 1; RIS-Justiz RS0110146, RS0112012, RS0120817, RS0114488). Der Oberste Gerichtshof ist nicht dazu aufgerufen, als weitere Haftbeschwerdeinstanz eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen. Die vorliegende…
…Tötungshandlungen noch mit der Tatsache der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden langjährigen Freiheitsstrafe auseinander und verfehlt damit den gesetzlichen Bezugspunkt (RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5] und RS0121605 [T3]). Die Grundrechtsbeschwerde war demnach in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur ohne Kostenzuspruch (§ 8 GRBG) abzuweisen.…
…das Oberlandesgericht nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (13 Os 125/06s, EvBl 2007/47, 252; RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5] und RS0121605 [T3]). Demzufolge prüft der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens die rechtliche Annahme der in § 173 Abs 2 StPO…
…Voraussetzungen der Mängel und Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS Justiz RS0112012, RS0110146). Entgegen dem Vorbringen der Grundrechtsbeschwerde hat das Oberlandesgericht die für die Annahme der Anlasstat erforderliche subjektive Tatseite logisch und empirisch einwandfrei begründet und sich…
…Maßgabe der Mängel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage gestellt werden (vgl RIS-Justiz RS0120817, RS0114488, RS0112012, RS0110146). Formal mangelhaft im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 StPO sind die Entscheidungsgründe, soweit undeutlich bleibt, was in Hinsicht auf entscheidende Tatsachen…
…über eine Grundrechtsbeschwerde ist – anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht – nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (RIS Justiz RS0061004, RS0112012, RS0121605). Demzufolge prüft der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens die rechtliche Annahme der in § 173 Abs 2 StPO genannten Gefahr (Prognoseentscheidung…
…mit den übrigen Erwägungen des Oberlandesgerichts (BS 5, 6). Damit entzieht sich die den gesetzlichen Bezugspunkt dadurch verfehlende Beschwerde einer inhaltlichen Erwiderung (RIS Justiz RS0112012). Die als Begründung der Tatbegehungsgefahr herangezogenen Vorstrafen sind entgegen der Beschwerde noch nicht getilgt, erfolgte die letzte Verurteilung doch erst am 18. Mai …
…nach Maßgabe der Kriterien der Z 5 und Z 5a des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden (RIS Justiz RS0110146, RS0112012 [T6] und RS0114488 [insbesondere T2]). Eine Betrachtung der Verdachtslage aus der Sicht des Untersuchungshäftlings ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof…
…eine Grundrechtsbeschwerde ist – anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht – nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (RIS-Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5] und RS0121605 [T3]). [11] Diesen Anfechtungsrahmen verlässt der Beschwerdeführer, indem er weder auf die Begründung der angefochtenen Entscheidung eingeht noch ansatzweise darlegt, aus welchen…
…das Oberlandesgericht nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (13 Os 125/06s, EvBl 2007/47, 252; RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5] und RS0121605 [T3]). Indem sich die Beschwerde nicht mit der Gesamtheit der Überlegungen des Oberlandesgerichts zu den Haftgründen (BS 5) auseinandersetzt, sondern bloß…
…der Sicht des Beschwerdeführers ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts erschöpft, nimmt sie dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern (RIS Justiz RS0112012). Erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Verdachtsannahmen des Oberlandesgerichts werden bei Prüfung der Akten nicht erweckt (§ 362 StPO iVm § 10 GRBG…
…Maßgabe der Mängel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage gestellt werden (vgl RIS-Justiz RS0120817, RS0114488, RS0112012, RS0110146). Anstelle solcherart prozessordnungskonformer Argumentation stellt die Beschwerde des Angeklagten zunächst nach wörtlicher Wiedergabe oberlandesgerichtlicher Beschlussannahmen die unrichtige Behauptung auf, das Beschwerdegericht hätte zum Tatverdacht…
…wären. Der Polizeibericht enthalte reine Spekulationen. Dieses Vorbringen unterlässt es, auf die Erwägungen des Oberlandesgerichts einzugehen, und entzieht sich damit einer meritorischen Erledigung (RIS Justiz RS0112012). Der vom Oberlandesgericht angenommene Haftgrund der Tatbegehungsgefahr wird von der Grundrechtsbeschwerde ohne Begründung lediglich bestritten, womit sie jede Auseinandersetzung mit der Argumentation des Beschwerdegerichts (BS…
…Verdachtslage aus der Sicht des Antragstellers ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern (RIS-Justiz RS0112012). Insoweit die Beschwerde undeutliche Sachverhaltsannahmen zur Haftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts kritisiert, ist ihr entgegenzuhalten, dass das Oberlandesgericht jene unter Bezugnahme auf die zitierten Faktenaufstellungen in…
…der Voraussetzungen der Mängel- und der Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS Justiz RS0110146, RS0114488, RS0112012). Indem die Grundrechtsbeschwerde weitgehend unter Vernachlässigung der gebotenen Bezugnahme auf die Argumentation des Oberlandesgerichts unter isolierter Betrachtung einzelner Verfahrensergebnisse die Ansicht vertritt, es lägen kein…
…nur nach Maßgabe der Voraussetzungen der Mängel- und Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS-Justiz RS0112012, RS0110146). Der Beschwerde zuwider sind aber die dem dringenden Tatverdacht zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen durch die - unter aktenkonformem Verweis auf die jeweilige Belegstelle (ON 55 S 5…
…Beschwerdegericht, ohne sich mit dessen Begründung in ihrer Gesamtheit auseinanderzusetzen, verfehlt sie eine am Gesetz orientierte Beschwerdekritik (vgl erneut RIS Justiz RS0110146 [T4, T6, T20], RS0112012). Die Annahme des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr hat das Oberlandesgericht hinwieder logisch und empirisch einwandfrei (solcherart keineswegs willkürlich; RIS Justiz RS0117806 ) auf das Gutachten des psychiatrischen…
…gegeben, lässt jede Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Erwägungen des Oberlandesgerichts (BS 4, 5) vermissen und entzieht sich solcherart ebenfalls einer inhaltlichen Erwiderung (RIS Justiz RS0112012). Die Grundrechtsbeschwerde war somit ohne Kostenzuspruch (§ 8 GRBG) zurückzuweisen.…
…und der Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS Justiz RS0110146, RS0114488, RS0112012). Der Beschwerdeführer trachtet zwar, sich bei der Thematisierung seiner Alkoholisierung zur Tatzeit formell an diesen Anfechtungskriterien auszurichten, vermag dies aber in der Sache nicht durchzuhalten…
…eine Grundrechtsbeschwerde ist – anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht – nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5], RS0121605 [T3]). Demzufolge kann im Grundrechtsbeschwerdeverfahren die Sachverhaltsgrundlage des dringenden Tatverdachts nur nach Maßgabe der Mängel- und der Tatsachenrüge (Z 5 und 5a…
…Voraussetzungen der Mängel- und Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden kann (vgl dazu RIS-Justiz RS0114488, RS0112012, RS0110146). Das Vorbringen gegen die Annahme des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr erschöpft sich in wörtlicher Wiederholung der entsprechenden Ausführungen in der gegen den Beschluss des Landesgerichts…
…an den Nichtigkeitsgründen des § 281 Abs 1 Z 5 und 5a StPO zu orientieren (Fabrizy, StPO10, GRBG § 10 Rz 1; RIS-Justiz RS0110146, RS0112012, RS0120817, RS0114488). Der Oberste Gerichtshof ist nicht dazu aufgerufen, als weitere Haftbeschwerdeinstanz eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen der angefochtenen Entscheidung zu setzen. Überdies gilt…
…Hö***** schlägt fehl. Das gegen die Annahme von Fluchtgefahr gerichtete Beschwerdevorbringen scheitert schon mangels Bezugnahme auf die Gesamtheit der Erwägungen des Beschwerdegerichts (vgl RIS-Justiz RS0112012). Im Übrigen hat dieses die Prognoseentscheidung keineswegs „allein auf der Grundlage der Strenge der zu erwartenden Strafe“ getroffen, sondern daneben ausführlich und ohne…
…der Mängel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage zu stellen (vgl RIS-Justiz RS0112012, RS0110146). Indem der Beschwerdeführer bloß den Erwägungen des Oberlandesgerichts zum Tatverdacht und zwar ausschließlich zum (den Tatsachenbereich betreffenden) Bedeutungsinhalt und damit zur (Rechtsfrage nach der…
…eine Grundrechtsbeschwerde ist – anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht – nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5], RS0121605 [T3]). [7] Diesen Anfechtungsrahmen verlässt der Beschwerdeführer, indem er die Erwägungen des Oberlandesgerichts (BS 4 ff) zum Tatverdacht und zu den…
…eine Grundrechtsbeschwerde ist – anders als bei einer Haftbeschwerde an das Oberlandesgericht – nicht die Haft, sondern die Entscheidung über diese (RIS Justiz RS0061004 [T5], RS0112012 [T5]). Da die Grundrechtsbeschwerde sich ausschließlich auf die von der Staatsanwaltschaft angenommene Verdachtslage bezieht, ohne auf die bekämpfte Beschwerdeentscheidung einzugehen, entzieht sie sich insoweit einer…
…vorliegenden Beweismittel berücksichtigenden weiteren Erwägungen des Beschwerdegerichts (ON 113 S 7 bis 12) einzugehen, entzieht sich die Grundrechtsbeschwerde einer meritorischen Erledigung (RIS-Justiz RS0112012). Das Vorbringen gegen die Annahme des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr erschöpft sich in weitgehender Wiederholung der entsprechenden Ausführungen in der gegen den Beschluss des Landesgerichts für…
…Judikatur nur nach Maßgabe der Kriterien der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden (RIS-Justiz RS0110146, RS0112012 [T6] und RS0114488 [insbesondere T2]). Diesen Anfechtungsrahmen verlässt die Beschwerde, indem sie in Bezug auf die Nichtannahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 28a…
…nur nach Maßgabe der Voraussetzungen der Mängel- und Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS-Justiz RS0112012, RS0110146). Diesen Anfechtungskriterien wird die Beschwerde nicht gerecht, weil sie einerseits den Sachverhaltsannahmen des Oberlandesgerichts die - unsubstantiierte - Behauptung entgegensetzt, der Beschwerdeführer habe sein später widerrufenes…
…die „gänzliche Vernachlässigung der subjektiven Tatseite des Beschwerdeführers“ moniert, scheitert sie schon mangels Bezugnahme auf die Gesamtheit der Erwägungen des Beschwerdegerichts (RIS Justiz RS0112012). Dieses ging im Übrigen davon aus, dass der Beschuldigte mit gesteigerter krimineller Energie während eines rund eineinhalbjährigen Tatzeitraums „Suchtgifthandel“ auf die im Beschluss…
…Voraussetzungen der Mängel- und Tatsachenrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO) in Frage gestellt werden (RIS Justiz RS0112012, RS0110146). An diesen Anfechtungskriterien geht der Beschwerdeführer vorbei, indem er auf Basis eigenständiger Beweiswerterwägungen aus den vom Oberlandesgericht ohnedies erörterten (BS 4) Bekundungen des Mustafa…
…sinngemäßer Anwendung der Z 5 und 5a des § 281a Abs 1 StPO angefochten werden (RIS Justiz RS0110146, RS0112012). Indem sich die Beschwerde darauf beschränkt, den insoweit mängelfreien Überlegungen des Oberlandesgerichts Linz (BS 3 f) eigene Beweiswerterwägungen gegenüberzustellen, verfehlt sie daher den vom…
…fehlenden Gefahrenlage einer gegen Art 3 MRK verstoßenden Behandlung im ersuchenden Staat, entzieht es sich einer sachbezogenen Erwiderung (vgl zu § 10 GRBG RIS Justiz RS0112012 [T2, T3]). Soweit der Erneuerungswerber vorbringt, er habe in Mazedonien „auch noch Repressalien ausgehend von der Familie seiner Exfrau zu befürchten“, ohne zugleich…
…Fall StPO) einwendet, ohne auf die diesbezüglichen Erwägungen des Oberlandesgerichts (BS 8 bis 13) einzugehen, entzieht sich die Grundrechtsbeschwerde ebenfalls einer meritorischen Erledigung (RIS Justiz RS0112012). Die Behauptung, das Oberlandesgericht habe sich mit den Angaben des Beschwerdeführers nicht auseinandergesetzt (§ 10 GRBG iVm § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall…
…nach Maßgabe der Mängel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage zu stellen (vgl RIS-Justiz RS0114488, RS0112012, RS0110146). Indem die Grundrechtsbeschwerde aber den Erwägungen des Oberlandesgerichts zum Tatverdacht bloß die in der Haftbeschwerde bereits dargelegte Bewertung des in Rede stehenden Sachverhalts durch…
Rückverweise