Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen.
…Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen (1 Ob 368/98v = RS0111672), aber der Verfügungsberechtigte kann zur Zahlung des Mietzinses oder auf Erfüllung anderer zweckdienlicher Geldansprüche wie etwa Annuitäten und Zinsen eines Wohnungskredits oder Gemeindeabgaben, die Zahlung…
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