Eine gemäß § 7 RATG erfolgte Festsetzung des Streitwertes hat für die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, die Anwaltspflicht und die Rechtsmittelzulässigkeit keine Auswirkungen.
…erfolgte Festsetzung des Streitwerts nach § 7 RATG mit 200.000 EUR hat keine Auswirkungen auf die Rechtsmittelzulässigkeit (1 Ob 149/14i; RS0111573). Aus diesem Grund sind die Akten dem Rekursgericht zur Ergänzung seiner Entscheidung zu übermitteln. [6] 3. Bei einer Bewertung über 30.000 EUR wäre…
…des Streitwerts nach § 7 RATG mit 300.000 EUR keine Auswirkungen auf die Rechtsmittelzulässigkeit hat (2 Ob 8/99m = RIS Justiz RS0111573; 5 Ob 109/11g; Mayr in Rechberger 4 § 60 JN Rz 6), wird das Berufungsgericht einen Ausspruch über den Wert…
…LG Feldkirch (RIS-Justiz RFE0000162) gefolgt ist, wobei diese Ansicht nicht begründet wird. Soweit sich das LG Feldkirch in der zitierten Entscheidung auf RIS-Justiz RS0111573 beruft, stützt dies diese Auffassung nicht, weil in dieser Entscheidung des OGH zur Frage der Auswirkung der Streitwertherabsetzung gemäß § 7 RATG auf die Berechnung…
…Streitwert nach JN. Sie hat für die Zuständigkeit und für die Besetzung des Gerichtes, für die Anwaltspflicht und für die Rechtsmittelzulässigkeit keine Auswirkungen (RIS-Justiz RS0111573). Eine Streitwertbemängelung nach § 7 RATG kann daher auch niemals Auswirkungen auf die Quotenkompensation nach § 43 Abs 1 ZPO haben (Obermaier, Das Kostenhandbuch Rz…
…Abs2 Z1 iVm §6 GGG). Sie hat dagegen keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, die Anwaltspflicht und die Rechtsmittelzulässigkeit (RIS-Justiz RS0111573; vgl. Gitschthaler §60 JN Rz 30 mwN). 4.2.1. Aufgrund eines Antrages gemäß §7 RATG soll der Streitwert nach der Intention des Gesetzgebers…
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