Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.
…nach der Insolvenzeröffnung erfolgt sein. Vor der Insolvenzeröffnung entstandene Bereicherungsansprüche sind dagegen gewöhnliche Insolvenzforderungen, weil der Schuldner und nicht die Masse bereichert ist ( RS0065108 [T2]; RS0111103 ). Der aus dem Vertragsrücktritt der Klägerin abgeleitete Rückabwicklungsanspruch stellt keine Forderung iSd § 46 Z 6 IO dar. [15] 6. Insgesamt gelingt…
…Z 6 KO kann nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn die Bereicherung der Masse im Zuge des Konkursverfahrens Platz gegriffen hätte (RIS Justiz RS0111103; SZ 72/72). Besteht wie hier - aufgrund eines bereits zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegebenen Beseitigungsanspruches eine Konkursforderung in Höhe der Ersatzvornahmekosten, ist es…
…fremdes Vermögensobjekt gelangt ist. Vor der Konkurseröffnung entstandene Bereicherungsansprüche sind gewöhnliche Konkursforderungen, weil der Gemeinschuldner und nicht die Masse bereichert ist (RIS Justiz RS0065108 [T2]; RS0111103). 7.2 Die Leistungskondiktionen nach den §§ 1431 ff ABGB sind auf die Rückführung eines ungerechtfertigt durch Leistung erlangten Vorteils gerichtet. Sie…
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