Eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung hat die tatsächlich aufgenommenen Beweise einer Bewertung zu unterziehen; das Vorbringen eines Beteiligten für sich allein stellt keinen Beweis dar.
…der Beschwerden damit auch anders als durch die Impfung erklären. Ein Sachverständigengutachten kann nach ständiger Rechtsprechung nicht durch die Aussagen von Parteien entkräftet werden (RS0040598; RS0111146). Dem Gutachten widersprechende Beweisergebnisse führt die Berufung nicht an. Es gelingt der Klägerin auch in diesem Punkt nicht, Zweifel an der Beweiswürdigung des Erstgerichtes aufkommen…
…RIS-Justiz RS0102004). Eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung hat die aufgenommenen Beweise einer Bewertung zu unterziehen; das Vorbringen eines Beteiligten für sich bildet keinen Beweis (RIS-Justiz RS0111146). 1.3. Wenn bei der Begründung ein Umstand nur nicht erwähnt wurde, der noch erwähnt hätte werden können oder wenn eine Erwägung nicht angestellt wurde, die…
…Angabe für wahr zu halten ist oder nicht (§ 272 Abs 1 ZPO). Eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung hat die tatsächlich aufgenommenen Beweise einer Bewertung zu unterziehen (RS0111146). Ein Beweis ist dann erbracht, wenn der Richter die Überzeugung vom Vorhandensein der behaupteten Tatsachen erlangt hat. Das Regelbeweismaß der ZPO ist die hohe und…
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