Auch dem Werkunternehmer - und nicht nur dem Besteller - steht das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu, wenn er das Vertrauen in seinen Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren hat.
…Beklagten und die Aufrechterhaltung des Werkvertrags nicht mehr zugemutet werden konnte (8 Ob 124/23b, 5 Ob 120/21i, RIS-Justiz RS0111147). Aufgrund der durch die ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung der Beklagten ausgelösten Erschütterung des Vertrauens in die Beklagte durfte der Kläger auch ohne Nachfristsetzung vom Werkvertrag…
…Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren haben, sodass ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann (vgl 2 Ob 163/13d; RS0111147). [10] 2.3 O b derart wichtige Gründe vorliegen, die den Vertragspartner zu einer sofortigen Vertragsaufhebung berechtigen, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls…
… 918 ABGB ableiten lässt (1 Ob 252/98k, 1 Ob 101/00k, 7 Ob 40/05s, RIS Justiz RS0111147, RS0018286). Die Bestimmung des § 918 Abs 2 ABGB sanktioniert nicht nur den Leistungsverzug, sondern auch den in der Verweigerung der Zuhaltung…
…behaftet. Ausgehend von dem vom Berufungsgericht durchaus lebensnah spätestens seit diesem (durch die rechtskräftige Klageabweisung beendeten) Vorprozess samt zweier Disziplinaranzeigen abgeleiteten Vertrauensverlust (vgl RIS-Justiz RS0111147) der Beklagten gegenüber der klagenden Partei hinsichtlich der Effektuierung ihres slowenischen Projektvorhabens konnte es der Klägerin tatsächlich nicht zum Vorwurf gemacht werden, von den Beklagten…
…schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners ein Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung möglich ist (vgl auch RIS-Justiz RS0018286; zum Werkunternehmer RIS-Justiz RS0111147). Jedoch ist nicht ersichtlich, woraus sich die „Vertrauensunwürdigkeit“ des Beklagten in diesem Sinne ergeben soll. Inwieweit durch die Formulierungen des Vertrags betreffend das…
…Fälle hinaus (auch) bei Zielschuldverhältnissen Rücktrittsrechte aus wichtigem Grund anerkannt, so wenn dem Vertragspartner die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann (RIS Justiz RS0111147; 2 Ob 163/13d mwN; P. Bydlinski aaO § 918 Rz 9). § 918 Abs 2 ABGB sanktioniert…
…wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren haben, was sich schon ganz allgemein aus § 918 ABGB ableiten lässt (1 Ob 252/98k, RIS Justiz RS0111147; Reischauer in Rummel, ABGB I³, vor §§ 918 bis 933, Rz 7). Die Bestimmung des § 918 Abs…
…Vertragsverhältnisses rechtfertigen kann, weil ebenso Vertragsverletzungen oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse eine Fortsetzung der vertraglichen Bindungen im Einzelfall nicht zumutbar erscheinen lassen können (RIS Justiz RS0111147 [T2]; vgl auch RS0018377 [T20], RS0027780 [T47]). 2. Ein Rücktritt wegen Schuldnerverzugs kann grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung erklärt…
…Rechtsgrundsatz, dass ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt, jederzeit zur sofortigen Vertragsaufhebung berechtigt (vgl RS0027780; RS0018286; RS0111147; RS0018377). Als wichtiger Grund kommt insbesondere auch der berechtigte Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners in Betracht (RS0027780 [T7]; RS0018286 [T8]). 2.3 …
… Ob 77/06h; 5 Ob 166/07h; 9 Ob 36/10z; 7 Ob 15/13a; RIS Justiz RS0111147; P. Bydlinski aaO § 918 Rz 9). § 918 Abs 2 ABGB sanktioniert nicht nur den Leistungsverzug, sondern auch den…
…Verweigerung der Zuhaltung von vereinbarten wesentlichen Vertragsbedingungen gelegenen Vertragsbruch, wenn er mit einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners einhergeht (vgl RS0018286; RS0111147 ). [12] 2.2. Der Rücktritt wird erst nach einer angemessenen Nachfrist wirksam ( RS0018395 ). Rücktrittserklärung und Nachfristsetzung bilden eine Einheit, die dem Schuldner eine letzte Chance zur…
…sie das Vertrauen in den Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren haben, sodass ihnen die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann (RIS Justiz RS0111147; RS0018286). Ob derart wichtige Gründe vorliegen, die zu einer sofortigen Vertragsaufhebung berechtigen, ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalls, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt (7…
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