Einfuhr und Ausfuhr von Suchtmitteln und Vorläuferstoffen bedeutet deren Verbringung über eine Staatsgrenze und ist daher auch von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedsstaat möglich.
…§ 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall SMG nicht erfasst sein sollten, obwohl der Gesetzeswortlaut diesbezüglich keine Einschränkungen vornimmt (vgl RIS-Justiz RS0110752, RS0088197 [T5]; 15 Os 8/17s [implizit zur Ein- und Ausfuhr von Suchtgift über das „deutsche Eck“]). [7] Das weitere Vorbringen…
…Fall StGB; zur rechtlichen Gleichwertigkeit der Beteiligungsformen zB RIS-Justiz RS0117604). Auf ein Verhalten des Angeklagten nach Verbringung des Suchtgiftes über die Staatsgrenze (RIS-Justiz RS0110752), somit nach Vollendung der strafbaren Handlung, kommt es für die rechtliche Beurteilung nicht an. Der Antrag zielte somit auf den Nachweis eines unerheblichen Umstandes, weshalb…
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