Bei der Betätigung "im nationalsozialistischen Sinne" handelt es sich um ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf welches sich der Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) des Täters erstrecken muss. Auf dessen "Gesinnung" kommt es nicht an.
…– auf eine „nationalsozialistische Gesinnung“ oder einen bestimmten „ideologischen Hintergrund“ der Beschwerdeführerin ankomme, erklärt die weitere Rüge nicht (vgl RIS Justiz RS0110512). [11] Die Nichtigkeitsbeschwerden waren daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 285d Abs 1, 344 StPO). [12] Daraus folgt die Zuständigkeit…
…Geschworenen festgestellten entscheidenden Tatsachen, weil es zur Erfüllung des Tatbestands des § 3g VG auf die innere Werteeinstellung des Täters nicht ankommt (RIS-Justiz RS0110512). Die Rechtsrüge (Z 11 lit a) wendet ein, das Posten bzw Teilen der in 1, 2/b-g, 2/i-l, 2/q…
…Tatbestands nach § 3g VerbotsG auf eine „politische Gesinnung“ ankäme, behauptet der Beschwerdeführer ohne Abstützung auf das Gesetz (vgl überdies RIS Justiz RS0110512). Die Strafzumessungsrüge (Z 13) bestreitet die vom Erstgericht beim Rechtsmittelwerber als erschwerend gewertete „die rechtlichen Werte, insbesondere das Recht auf Achtung der Menschenwürde…
…subjektiven Tatseite zu wecken , weil es zur Erfüllung des Tatbestands des § 3g VG auf die innere Werteeinstellung des Täters nicht ankommt (RIS Justiz RS0110512). [7] Soweit die Rechtsrüge (richtig Z 11 lit a) behauptet, der im Wahrspruch der Geschworenen jeweils festgestellte Nachrichteninhalt sei zu Unrecht als Betätigung…
…schon deshalb ins Leere, weil es zur Erfüllung des Tatbestands des § 3g VG auf die innere Werteinstellung des Täters nicht ankommt (RIS Justiz RS0110512). [7] Indem die Beschwerde aus Verfahrensergebnissen und der Verneinung der Hauptfragen 1 bis 6 durch die Geschworenen anhand eigener Beweiswerterwägungen für den Angeklagten günstige…
…Fragestellung relevantes, in der Hauptverhandlung vorgekommenes Tatsachensubstrat aufgezeigt (vgl RIS-Justiz RS0100860). Gleiches gilt für die Ausführungen zur politischen Einstellung des Angeklagten (vgl RIS-Justiz RS0110512). [15] Ein Eingehen auf das Vorbringen fehlender Vorwerfbarkeit des geltend gemachten Irrtums des im Übrigen seit 2003 (ON 28 S 4) in Österreich…
…Tatbestandsvoraussetzung. Demgemäß wird etwa durch den bloßen (mit keiner weiteren Intention verbundenen) Besitz vom nationalsozialistischem Propagandamaterial – unabhängig von der Gesinnung des Besitzers (RIS-Justiz RS0110512) – der Tatbestand des § 3g nicht verwirklicht (RIS-Justiz RS0080014 [T3]). Im vorliegenden Fall gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass A* im Zusammenhang mit…
…Tatbestandsvoraussetzung. Demgemäß wird etwa durch den bloßen (mit keiner weiteren Intention verbundenen) Besitz vom nationalsozialistischen Propagandamaterial – unabhängig von der Gesinnung des Besitzers (RIS-Justiz RS0110512) – der Tatbestand des § 3g nicht verwirklicht (RIS-Justiz RS0080014). Im vorliegenden Fall gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass A* im Zusammenhang mit…
…“ gewesen zu sein (ON 35, 5). Eine nationalsozialistische oder rechtsradikale Gesinnung ist für § 3g VerbotsG nicht entscheidend (vgl. RIS-Justiz RS0110512), deren behauptetes Fehlen daher unter Strafzumessungsaspekten unbeachtlich. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen (§ 32 Abs 2 erster Satz StGB) ist auf Grundlage der Schuld…
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