Da nur die innerhalb des Rahmenzeitraumes nach § 236 Abs 2 ASVG fallenden Pensionsbezugszeiten gemäß § 236 Abs 3 ASVG diesen Rahmenzeitraum verlängern, müssen die vor diesem liegenden Pensionsbezugszeiten unberücksichtigt bleiben.
…Pensionsbezugszeiten (§ 234 Abs 1 Z 2 lit a) diesen verlängern, müssen die vor diesem liegenden Pensionsbezugszeiten unberücksichtigt bleiben (RIS-Justiz RS0109686; Sonntag in Sonntag , ASVG 8 § 236 Rz 4; Sonntag in Sonntag , GSVG 6 zu der vergleichbaren Bestimmung des § 120 GSVG…
… 236 Abs 2 Z 1 ASVG eintritt, auch wenn in die Verlängerung des Rahmenzeitraums neutrale Zeiten fallen, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RS0119722; RS0109686 [T2]). Eine in Richtung einer nochmaligen Wartezeitverlängerung gehende Absicht des Gesetzgebers ist weder aus dem Wortlaut des Gesetzes („… fallen in diese Zeiträume…
Rückverweise