1R1/25k—OLG Linz Entscheidung
16. Januar 2025
…Vollständigkeit halber Folgendes anzumerken: Vorauszuschicken ist, dass zwischen einer zur Aufrechnung eingewendeten Gegenforderung und einer selbständigen Klage zur Durchsetzung derselben Forderung keine Streitanhängigkeit besteht (RS0039174; RS0109746). Wenngleich der Kläger sowohl im gegenständlichen Verfahren als auch mit seiner Gegenforderung (großteils) den Ersatz derselben Schäden begehrt, rechtfertigt dies nicht eine Unterbrechung des vorliegenden…