Eine auf die §§ 2 und 3 AnfO gestützte Gläubigeranfechtungsklage, mit der die relative Unwirksamkeit des von dem beklagten Liegenschaftseigentümer einem Dritten eingeräumten bücherlichen Belastungsverbots und Veräußerungsverbots geltend gemacht wird, ist im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und entgegen der zu § 81 JN ergangenen oberstgerichtlichen Rechtsprechung keine auf ein dingliches Recht gerichtete Klage. Sie begründet keine internationale Zuständigkeit des für den Lageort der Liegenschaft zuständigen Gerichtes.
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