Sämtlichen Fallgruppen des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG ist gemeinsam, daß es sich stets und ausschließlich um personenbezogene Aktivitäten handeln muß. Die Hilfeleistung muß jedenfalls Menschen, nicht etwa bloß Tieren gelten.
…haben. II.8.1 Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von der Entscheidung 10 ObS 191/97d, SSV NF 11/79 (= RIS Justiz RS0107976 und RS0107977), auf die sich die Beklagte in ihrer Revisionsbeantwortung stützt. Im damaligen Fall verunglückte ein Bergsteiger am 8. 12. 1995. Er wurde…
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