Eine Schenkung auf den Todesfall unterliegt nicht dem § 785 ABGB. Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie bei Ermittlung des Nachlasspflichtteils mitzählt.
…133/02v mwN). Deshalb handelt es sich bei Schenkungen auf den Todesfall nicht um „Schenkungen“ iSd § 785 ABGB aF (RIS Justiz RS0012970; RS0107683). Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie, ohne dass es einer Anrechnung bedürfte, der Ausmessung des Pflichtteils zugrundezulegen ist (vgl RIS Justiz RS0007843…
…9; 7 Ob 2373/96p, SZ 70/107; 4 Ob 2029/96b, SZ 69/108; RIS-Justiz RS0012970, RS0007843, RS0107683). Denn die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB ist nach keiner dieser Varianten anzuwenden (vgl zu deren Unterschieden zuletzt ausführlich Parapatits in…
…785 ABGB) ungeprüft bleiben könne. Das Berufungsgericht stützte sich dabei im Wesentlichen (inhaltlich) etwa auf die in der Entscheidung 7 Ob 2373/96p (= RIS-Justiz RS0107683 = SZ 70/107 = EFSlg 84.332) vertretene Ansicht, wonach eine Schenkung auf den Todesfall nicht dem § 785 ABGB unterliege. Die geschenkte Sache sei…
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