Auf die Bewertung des Entscheidungsgegenstands von Exszindierungsklagen ist § 57 JN anzuwenden. Dabei bildet die im Exekutionsverfahren hereinzubringende Forderung die Bewertungsobergrenze.
…der Fall, weil das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senates (RPflE 1998/53 und 87 sowie zahlreiche weitere E zu RIS-Justiz RS0107701) die durch die hereinzubringende Forderung von S 150.000,-- gezogene Obergrenze beachtet hat. Nach § 508 Abs 1 ZPO ist, wenn der Entscheidungsgegenstand zwar S 52.000…
…übersteigen. Die überwiegende Rechtsprechung (3 Ob 67/67; 3 Ob 25/90; 3 Ob 119/97i = NZ 1999/58 uva; RIS Justiz RS0001178, RS0107701) wendet unter Berufung auf JB 242 (= GlUNF 7662) § 57 JN an und hält fest, dass sich der Streitwert bei einer Exszindierungsklage nach der Höhe…
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