Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zu Gunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.
…Zweit und die Drittbeklagte bei der Erstellung der Informationsmemoranden als Sachverständige iSd §§ 1299, 1300 ABGB auch gegenüber Dritten einzuhalten hatten (vgl dazu RS0106433; RS0017178 [T4]; zuletzt etwa 8 Ob 96/19d). [52] 6.2.4. Eine Ersatzpflicht der Zweit- und der Drittbeklagten in Bezug auf die Rechtsverteidigungskosten ist…
…rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft einen Sachverständigen, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden werde ( RS0106433 ; RS0026645 [T5]; RS0026234 [T4, T13]). Geschützt ist ein Dritter, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage…
…ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Wesentlich ist daher vor allem, zu welchem Zweck das Gutachten erstattet wurde (RIS Justiz RS0106433 [T11, T12]; s auch RS0026552; RS0017178). Der Zweck der Inventarisierung ist auf das Verlassenschaftsverfahren beschränkt (RIS Justiz RS0006465). Soweit das Inventar als Berechnungsgrundlage für Ansprüche…
…Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft demnach einen Sachverständigen, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden werde (RS0106433; RS0026645 [T5]; RS0026234 [T4, T13]). Geschützt ist ein Dritter, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage…
…umfassten und im Gutachten dargelegten Zweck beschränkt, aber sich nicht auf darin nicht gedeckte subjektive Vorstellungen der Kläger erstreckt, steht mit der Rechtsprechung im Einklang (RS0106433 [insb T4, T5]).…
…eines Dritten trifft demnach einen Sachverständigen, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden werde (RIS Justiz RS0106433; RS0026645 [T5]; RS0026234 [T4, T13]). Geschützt ist ein Dritter, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage…
…sind (RS0026234 [T13]). Dies ist der Fall, wenn der Sachverständige damit rechnen musste, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden wird (RS0106433; RS0026645 [T5]; RS0026234 [T4]). Der Dritte ist geschützt, wenn ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Wesentlich ist daher vor allem…
…eine objektiv rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde (RIS Justiz RS0106433, vgl RS0026552). Darüber hinaus hielt der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen fest, dass auf allgemeinem Zivilrecht beruhende Haftungsansprüche bestehen, wenn durch ein nach außen in…
…Anspruchsgrundlagen gegenüber dem deckungsgleichen Anspruch des Geschädigten aus dem Kaufvertrag mit der Verkäuferin gestützt, wobei auch ein vertraglicher Gewährleistungs- und Haftungsausschluss kein besonderes Rechtsschutzdefizit begründe (RS0106433 [T22]; RS0022814 [T19]). [12] In der außerordentlichen Revision führt der Kläger dagegen nur ins Treffen, dass ihm aufgrund des mit seiner Verkäuferin vereinbarten Haftungsausschlusses die…
…bestellte Sachverständige für Fehler seines Gutachtens den Prozessparteien bloß deliktisch oder aber nach Vertragsgrundsätzen haftet, muss hier nicht entschieden werden. Nach nun stRsp (RIS-Justiz RS0106433) trifft den Sachverständigen eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht auch zu Gunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition…
…auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag in aller Regel jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist (RS0106433 [T6, T17]); in der Revision wird nicht aufgezeigt, inwieweit die Sonderkonstellation vorgelegen wäre, in der ein Sachverständiger gehalten ist, das Gericht auf eine Unklarheit oder…
…Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist (RIS-Justiz RS0106433). Nur soweit die Aufgabe des Sachverständigen reicht, kann er dem Dritten verantwortlich werden (Welser, Die Haftung für Rat, Auskunft und Gutachten [1983], 88). Folgt aus…
…eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zu Gunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde (RIS Justiz RS0106433). Gleichzeitig wird aber als Haftungsvoraussetzung verlangt, dass der Besteller des Gutachtens für den Sachverständigen erkennbar gerade (auch) die Interessen eines oder mehrerer bestimmter Dritten bei…
…eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Wesentlich ist daher vor allem, zu welchem Zweck das Gutachten erstattet wurde (9 Ob 56/11t mwH; RIS Justiz RS0106433 [T11, T12]; für das Strafverfahren s RIS Justiz RS0114126; zur Bejahung der Haftung eines in einem Strafverfahren bestellten Sachverständigen gegenüber einem Zeugen vgl 5 …
…im Prozess ein unrichtiges Gutachten abgibt, den Parteien gegenüber persönlich nach dem objektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB (vgl RIS Justiz RS0026319 [T5]; RS0026316; RS0106433). Er kann aufgrund eigener deliktischer Haftung direkt belangt werden (RS0026353 [T3]; RS0026337 [T4 und T5]). Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein…
…und diesen als Grundlage für ihre Dispositionen dienen wird (7 Ob 513/96 = SZ 69/258; 3 Ob 67/05g = JBl 2006, 178; RIS Justiz RS0106433). Geschützt ist demnach der Dritte, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll (3 Ob…
…trifft den Sachverständigen eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht aber, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde (RIS Justiz RS0106433) oder wenn der Vertragspartner des Sachverständigen erkennbar gerade die Interessen dieses Dritten mitverfolgte (RIS Justiz RS0017178, RS0114126). Geschützt ist schließlich ein Dritter auch, wenn eine…
…Dritten trifft ihn eine objektiv rechtliche Sorgfaltspflicht nur, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde (RIS Justiz RS0106433), oder wenn der Vertragspartner des Sachverständigen erkennbar gerade die Interessen dieses Dritten mitverfolgte (RIS Justiz RS0017178; vgl auch RS0114126). Geschützt ist ein Dritter auch, wenn…
…RS0026316). [9] Aus dem Gutachtensauftrag ergibt sich, welche Interessen Dritter geschützt sind. Nur soweit die Aufgabe des Sachverständigen reicht, kann er dem Dritten verantwortlich werden (RS0106433 [T9, T10]). Ausschlaggebend ist, wie ein verständiger Informationsempfänger die Expertise auffassen durfte (RS0106433 [T24]). [10] Die Frage, welche Sorgfaltspflicht bei einem bestimmten Arbeitsvorgang einzuhalten ist…
…ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Wesentlich ist daher vor allem, zu welchem Zweck das Gutachten erstattet wurde (RIS-Justiz RS0106433 [T11, T12]; s auch RS0026552; RS0017178). 2. Für das Exekutionsverfahren sieht § 141 Abs 5 EO vor, dass der Sachverständige, der die Schätzung…
…unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter wäre. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 7 Ob 513/96 (SZ 69/258) und später (vgl RIS Justiz RS0106433) betreffend die Haftung des Sachverständigen die Auffassung übernommen, dass den Sachverständigen eine objektiv rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft, wenn er damit rechnen muss, dass…
…auch nicht zwischen B***** und der Beklagten, da Bestellerin der ausgeschriebenen Dachelemente nicht B*****, sondern die Klägerin gewesen sei. Mit der herrschenden Ansicht (RIS-Justiz RS0106433; 6 Ob 81/01g, 3 Ob 67/05g; Karner in KBB, § 1300 ABGB Rz 3; Harrer in Schwimann3, § 1300 Rz 8 f) seien…
…derjenigen Personen, hinsichtlich derer er damit rechnen musste, dass sein Gutachten oder seine Auskunft die Grundlage für ihre Disposition bilden würde (vgl dazu RIS-Justiz RS0106433; RS0026645 [T5]; siehe auch 3 Ob 79/10d zu einem für Werbezwecke verwendeten Gutachten zur „Mündelsicherheit“ eines Wertpapiers). 2.2. Der Revisionswerber…
…daher vor allem, zu welchem Zweck das Gutachten erstattet wurde. Diese Beurteilung richtet sich nach der Verkehrsübung (8 Ob 51/08w; vgl auch RS0106433; RS0026552). Die Vorinstanzen sind dazu von den zutreffenden Rechtsgrundsätzen ausgegangen. Ihre Schlussfolgerung, dass der Zweck des zugrunde liegenden Gutachtensauftrags darin bestand, die Entscheidungsgrundlage für den…
…für dessen Dispositionen bilden werde (SZ 69/258, 1 Ob 673/94, SZ 57/122, RdW 1985, 306, EvBl 2000/206, 5 Ob 18/00h, RS0106433, RS0017178; zu allgemein RS0026645 uva). Es wurde die Ansicht vertreten, dass in diesem Fall ein Vertrag zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter…
…derjenigen Personen, hinsichtlich derer er damit rechnen musste, dass sein Gutachten (oder seine Auskunft) die Grundlage für ihre Disposition bilden würde (vgl dazu RIS Justiz RS0106433; RS0026645 [T5]; siehe auch 3 Ob 79/10d zu einem für Werbezwecke verwendeten Gutachten zur „Mündelsicherheit“ eines Wertpapiers). 2.2. Der…
…zu Gunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten Dritten zur Kenntnis gelangen und diesen als Grundlage für ihre Dispositionen dienen wird (RS0106433). Geschützt ist demnach ein Dritter, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll. Wesentlich ist…
…T13]). Das ist der Fall, wenn der Sachverständige damit rechnen musste, dass sein Gutachten (seine Tätigkeit) die Grundlage für die Disposition eines Dritten bilden wird (RS0106433; RS0026645 [T5]; RS0026234 [T4]). Derartige Ansprüche sind jedoch gegenüber eigenen Ansprüchen subsidiär, bestehen also nur, wenn der Dritte keinen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber seinem…
…diesen als Grundlage für ihre Dispositionen dienen wird (7 Ob 513/96 = SZ 69/258; 6 Ob 81/01g; 3 Ob 93/05f; RIS-Justiz RS0106433). Geschützt ist demnach der Dritte, wenn eine Aussage erkennbar drittgerichtet ist, also ein Vertrauenstatbestand vorliegt, der für den Dritten eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll (7 Ob…
…hier) gegenüber Anlegern, die aus dem Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (bzw aus objektiv rechtlichen Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter; vgl RS0106433) abgeleitet wird. [17] Im Haftungsfall können derartige Ansprüche miteinander konkurrieren. Bei einem begrenzten Haftungsfonds wie im Anlassfall führt dies dazu, dass die Forderung des zweiten…
…auf den Dritten zu erstrecken sind, und zwar dann, wenn der Sachverständige damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde (RS0106433), oder wenn der Vertragspartner des Sachverständigen erkennbar gerade die Interessen dieses Dritten mitverfolgte (RS0017178, RS0114126). Im vorliegenden Fall könne nicht davon ausgegangen werden, dass die…
…Bezug auf die Frage der schadensverursachenden Haftung ist der Gutachtensauftrag jener Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu messen ist (RIS Justiz RS0106433). Nur soweit die Aufgabe des Sachverständigen reicht, kann er Dritten verantwortlich werden. Folgt aus einer Vertragsverletzung ein Schaden, so ist dieser nur zu ersetzen, wenn…
…sich auf einen Dritten, wenn der Sachverständige damit rechnen muss, dass sein Gutachten Dritten zur Kenntnis gelangen wird und eine Entscheidungsgrundlage darstellen soll (RIS Justiz RS0106433). Der Sachverständige haftet bei drittgerichteten Aussagen für die geschaffene Vertrauenslage (2 Ob 191/06m; 8 Ob 51/08w uva). Primär beantwortet…
…unzulässige Beweisrüge hinaus. 2. Die Tauglichkeit und Richtigkeit eines Gutachtens ist an Hand des Gutachtensauftrags zu prüfen, der dafür als Maßstab dient (RIS Justiz RS0106433 [T4]). Hatte der Beklagte aufgrund des ihm erteilten Auftrags die Ursache des im Keller aufgetretenen Wasserschadens abzuklären, wäre er verpflichtet gewesen, ein richtiges und vollständiges…
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