Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre. (vgl 5 Ob 565/84 = SZ 58/98).
…die Freiheitsersitzung auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre (RS0105602). Eine die Verjährungsfrist in Gang setzende Widersetzlichkeit gegen die Ausübung einer Dienstbarkeit liegt aber nur dann vor, wenn sich der verpflichtete Teil der tatsächlichen Ausübung…
…ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre (RS0105602; Welser/Kletečka , Bürgerliches Recht I 15 Rz 1376). Sie wurde in 1 Ob 25/13b auch bereits in einem Fall einer vertraglich…
… 252/07p; 10 Ob 118/05h; 1 Ob 2188/96p mwN ua; RIS Justiz RS0034271 [T10]; RS0034394 [T5]; RS0037141 [T7]; RS0105602). Die Entscheidung 3 Ob 149/09x (krit Madl , ÖJZ 2010/62, 572), in der unter Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung (RIS Justiz…
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