6Ob178/09h—OGH Entscheidung
18. September 2009
…dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden (RIS Justiz RS0107752), und dass der Informationsanspruch vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht ist (RIS Justiz RS0105318). Als rechtsmissbräuchlich wurde die Inanspruchnahme des Individualrechts des Gesellschafters insbesondere beurteilt, wenn der Gesellschafter die Erlangung von (wettbewerbsrelevanten) Geschäftsinformationen anstrebt, die er für ein (sein…