Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden.
…keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden (RS0106079). 2.2. Die Verletzung der Begründungspflicht kann einen Verfahrensmangel darstellen ( Klauser/Kodek 18 § 496 ZPO E 45; Pimmer in F asching/Konecny 3…
…unvollständige, mangelhafte, widersprüchliche oder sonst fehlerhafte Beweiswürdigung keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO begründet (RIS Justiz RS0106079). Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung wäre nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt…
…sich gegen die in dritter Instanz nicht mehr überprüfbare Beweiswürdigung des Berufungsgerichts. Dies reicht aber zur Darlegung des Nichtigkeitsgrundes nicht aus (vgl RIS Justiz RS0042206; RS0106079). 2. Die gerügte Aktenwidrigkeit wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann nicht als…
…unvollständige, mangelhafte, widersprüchliche oder sonst fehlerhafte Beweiswürdigung keine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO begründet (RIS Justiz RS0106079). Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung wäre nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt…
…Revisionsverfahren nach § 503 ZPO nicht zur Verfügung stehenden - Rechtsmittelgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden (4 Ob 2134/96v; 10 ObS 466/97w; RIS-Justiz RS0106079). Der zweite Fall des Nichtigkeitsgrundes nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ("wenn das Urteil mit sich selbst in Widerspruch ist") betrifft nur den…
…Die inhaltliche Richtigkeit der Beweiswürdigung der Vorinstanzen kann aber vor dem Obersten Gerichtshof, der nicht Tatsacheninstanz ist, nicht mehr angefochten werden (RIS Justiz RS0043150 [T2]; RS0106079). 2. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass vom Berufungsgericht überprüfte und verneinte Vefahrensmängel erster Instanz nicht mehr an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden können (ua RIS…
…begründet – entgegen der Ansicht der Beklagten – auch keine N ichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO (RS0106079). [3] 1 . 1 De n von der Beklagten in der Befangenheit des Sachverständigen erblickten Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens hat das Berufungsgericht verneint. Das Vorgehen des…
…von Gründen, nicht jedoch eine mangelhafte Begründung diesen Nichtigkeitsgrund ( Kodek in Rechberger , ZPO 4 § 477 Rz 12 mwN; RIS-Justiz RS0007484; RS0042206; RS0106079 [Beweiswürdigung]). 2.3. Die Berufung wegen Nichtigkeit war daher zu verwerfen. 3. Zur Feststellungsrüge [Berufung der Antragstellerin]: Entgegen ihrer Anfechtungserklärung führt die Antragstellerin diesen Berufungsgrund nicht…
…so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist (RIS Justiz RS0042133 [T6]). Auch eine fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit nach dieser Gesetzesstelle (RIS Justiz RS0106079). 4. Die Verneinung eines Verstoßes gegen § 1 UWG durch das Erstgericht haben die Klägerinnen im Rekurs nicht bekämpft. Die Geltendmachung dieses Rechtsgrundes ist ihnen…
…auf Basis der herangezogenen Beweise und begründete im Rahmen der Beweiswürdigung den festgestellten Sachverhalt. Eine unvollständige, mangelhafte oder fehlerhafte Beweiswürdigung verwirklicht diesen Verfahrensmangel jedenfalls nicht (RS0106079). Die Verletzung der Unmittelbarkeit kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen einen Verfahrensmangel begründen ( Höllwerth in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG I 2 § 31 Rz 24…
…§ 477 Abs. 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Rechtsmittelgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden (7 Ob 112/04b mwN; RIS-Justiz RS0106079 und RS0040180). Werden „überschießende Feststellungen", die in den Prozessbehauptungen der Parteien keinerlei Deckung finden, der Entscheidung zugrunde gelegt, so wird damit nicht gegen Verfahrensvorschriften…
…des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden (RIS Justiz RS0106079, RS0040180, RS0042206; 10 Ob 81/98d; 10 Ob 298/00x). Den Rechtsausführungen in der Revision ist hingegen Folgendes zu erwidern: Auf den…
…1.3. Eine unvollständige, mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bewirkt keine Nichtigkeit, sondern sie kann nur mit dem Rekursgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung angefochten werden (RIS-Justiz RS0106079). 1.4. Sekundäre Feststellungsmängel liegen hingegen vor, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind, und wenn dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen…
…Selbst wenn sie tatsächlich widersprüchlich wäre, ist deshalb nicht der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO erfüllt (RIS-Justiz RS0106079). Eine neuerliche Befassung mit der gegen die Negativfeststellung zum behaupteten Vorempfang des Klägers gerichteten Beweisrüge der Beklagten kommt daher nicht in Betracht. 3. Mangels…
…iSd § 477 Abs 1 Z 9 ZPO bildet, sondern nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden kann (RIS-Justiz RS0106079). Die Revision wegen Nichtigkeit war daher zu verwerfen. II. Keine Bindung an die im zweiten Rechtsgang erfolgte Beurteilung des Berufungsgerichts über das Vorliegen einer Benachteiligungsabsicht…
… 1 Z 9 ZPO bzw § 57 Z 1 AußStrG, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden (RS0106079). Auch das Fehlen einer rechtlichen Begründung zu einzelnen Fragen begründet keine Nichtigkeit (RS0042203; 16 Ok 11/16b). [89] I.3. Überschreiten Feststellungen…
…ließe (RIS Justiz RS0007484), wovon hier jedoch keine Rede sein kann. Eine unvollständige, mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung verwirklicht diesen Verfahrensmangel hingegen nicht (RIS Justiz RS0106079). Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage in welchem Umfang die Anrechnung der vom Unterhaltspflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung oder des geleisteten Schulgeldes auf den Geldunterhalt…
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