Sowohl eine schlafende als auch eine im Erwachen begriffene Person kann sich in einem Zustand befinden, der sie zum Widerstand unfähig macht, sodass sie als Deliktsobjekt und Opfer der Schändung in Betracht kommt.
…Abs 1 StGB geforderte Wehrlosigkeit des Tatopfers (vgl Schick in WK2 § 205 Rz 4 und 7; Fabrizy StGB9 § 207 Rz 2; RIS-Justiz RS0102727; RS0095097). Die Erörterung von Verfahrensergebnissen zu einer im Gegensatz zu den Urteilsannahmen allenfalls bloß geringeren Alkoholisierung Stephan W*****s war somit dem Beschwerdevorbringen zuwider nicht…
…ersten Deliktsvariante des § 205 Abs 2 StGB geforderte Wehrlosigkeit ( Philipp in WK² StGB § 205 Rz 7; RIS Justiz RS0102727, RS0095097 [insb T2 und T3]), weshalb die erhebliche Alkoholisierung des Opfers keinen für die Unterstellung der Tat unter das Gesetz oder für die Wahl des…
…tief und fest schlief“ und sich „während des Schlafes in einem Zustand befand, in welchem sie wehrlos“ war (vgl dazu RIS Justiz RS0102727 [T1]), hat das Erstgericht – von der Beschwerde übergangen (vgl aber RIS Justiz RS0099671 [T3]) – festgestellt (US 4). [6] Da schon allein der…
…des Angeklagten und der Aussage des Opfers (US 10) widerspricht weder Gesetzen folgerichtigen Denkens noch grundlegenden Erfahrungssätzen (vgl RIS-Justiz RS0116732; vgl im Übrigen RS0102727 [T1]). [6] Gleiches gilt bezüglich der Begründung der subjektiven Tatseite (US 6) unter Hinweis auf die Verantwortung des Beschwerdeführers und den Geschehensablauf (US …
…Zustands zu missbrauchen (US 4, 21), für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 erster Fall StGB nicht ausreichen sollte (RIS Justiz RS0102727 [T1], RS0095097 [T2]). [14] Mit der Behauptung, der Angeklagte hätte von einem Einverständnis des Opfers „ausgehen“ dürfen, „in eventu“ sei er…
…dass schon der (bloße) Schlafzustand die nach der ersten Deliktsvariante des § 205 Abs 1 StGB geforderte Wehrlosigkeit des Opfers begründet (RIS Justiz RS0102727, RS0095097). Damit spricht die Beschwerde mit der Kritik an angeblich widersprüchlichen – zur objektiven und subjektiven Tatseite getroffenen – Entscheidungsgründen zur Frage, ob * W* wegen…
…nackten Schambereich intensiv mit seiner Hand betastete, (II) durch die unter I angeführten Taten eine schlafende und solcherart wehrlose (RIS Justiz RS0095097 [T2] und RS0102727 [T1]) Person unter Ausnützung dieses Zustands missbraucht und zu missbrauchen versucht und dadurch auch (III) geschlechtlichen Handlungen „an seiner minderjährigen, im selben Haushalt…
…schon allein der (bloße) Schlafzustand die nach der ersten Deliktsvariante des § 205 Abs 1 StGB geforderte Wehrlosigkeit des Opfers begründet (RIS Justiz RS0102727, RS0095097). Dementsprechend spricht die Beschwerde mit ihrer (der Sache nach aus Z 5 vierter Fall) erhobenen Kritik an der Konstatierung, wonach * M* während des…
…schlafende als auch eine im Erwachen begriffene Person kann sich in einem Zustand befinden, der sie zum Widerstand unfähig macht (RIS Justiz RS0119550 [T3], RS0095097, RS0102727; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari , S tGB 14 § 205 Rz 1; Philipp in WK 2 StGB § 205 Rz 7). [8…
…4). Schon allein der Schlafzustand begründet die nach der ersten Deliktsvariante des § 205 Abs 1 StGB geforderte Wehrlosigkeit des Opfers (RIS Justiz RS0102727; RS0095097). Der genaue Grad der Alkoholisierung des Opfers kann daher dahinstehen. Im Übrigen ließ das Schöffengericht die Feststellungen zur Alkoholisierung des Opfers nicht unbegründet, sondern…
…Aussage im Sinn der Behauptung. Aus welchem Grund Schlafende oder aus dem Tiefschlaf gerade Erwachende – entgegen ständiger Judikatur (RIS Justiz RS0095097 [T1, T2, T3]; RS0102727; vgl dazu auch Philipp in WK 2 StGB § 205 Rz 7; Leukauf/Steininger/Tipold , StGB 4 [2017] § 205 Rz …
…oder der Schlaftrunkenheit aus diesem die nach der ersten Deliktsvariante des § 205 Abs 1 StGB geforderte Wehrlosigkeit des Opfers begründet (RIS-Justiz RS0102727, RS0095097 [T2, T3]), spricht die weitere Rüge (Z 5 zweiter Fall) mit der Behauptung, das Gericht habe einen beim Opfer durchgeführten Alkoholtest mit einer…
…4) nicht nur Schlafende, sondern auch Erwachende sind Schutzobjekte von § 205 StGB ( Fabrizy , StGB 11 § 205 Rz 1; RIS Justiz RS0102727, RS0095097). Wie weit es schon beim ersten Übernachten des Angeklagten im Bett der Privatbeteiligten am 15. September 2013 zu „Intimitäten“ gekommen…
…Weshalb diese Konstatierung für die Annahme der Widerstandsunfähigkeit nicht ausreichen sollte, legt die Rechtsrüge (Z 9 lit a) nicht dar (vgl RIS Justiz RS0102727; RS0095097). Inwiefern eine Feststellung erforderlich sein sollte, ob der Zustand „im Hinblick auf die geschlechtliche Handlung mit dem Beschwerdeführer vorsätzlich von Angelyn C***** hervorgerufen…
…Minuten vaginal mit einem Finger penetriert, bis diese davon wach wurde, sohin eine wehrlose (US 4: widerstandsunfähige – vgl dazu RIS - Justiz RS0095097 [T2] und RS0102727 [T1]) Person unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er mit ihr eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung vornahm. Bei der Strafzumessung wertete das Erstgericht die…
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