Die Erfüllung der dem Bundesheer übertragenen gesetzlichen Aufgaben erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Das Bundesministerium für Landesverteidigung wird bei der Entziehung des Militärluftfahrt-Personalausweises ebenso wie bei der Stellungnahme gemäß § 30 Abs 2 LFG als Militärluftfahrtbehörde tätig.
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