Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren.
…wird: denn ein solcher Anspruch war nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Beklagten, sodass der Rechtsweg für seine Geltendmachung nach dem ASGG nicht offen steht (RS0105139).…
…ist zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen (RS0049680 [T1]); die Reichweite des Bescheidspruchs ist schließlich auch nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheids zu interpretieren (RS0105139). Da der Entscheidungswille des Versicherungsträgers im Zweifel – etwa mangels sich aus dem Bescheid ergebender gegenteiliger Anhaltspunkte – sämtliche Anbringen und Gegenstände erfasst, über die…
…gerichtlichen Verfahrens in Sozialrechtssachen ist - außer in den Säumnisfällen (§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG) - dreifach eingegrenzt durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren (RIS-Justiz RS0105139; Fink, Die sukzessive Zuständigkeit 277; Neumayr in ZellKomm § 67 ASGG Rz 4; eingehend Fasching/Klicka in Tomandl, SV-System [9. ErgLfg 1997] 713 [6.4…
…gerichtlichen Verfahrens ist durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt (10 ObS 117/17d SSV NF 31/51 ua; RS0105139 [T1]). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein (10 ObS 125/18g SSV NF 33…
… 141/22s Rz 15 ua). Der Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens ist demnach zwar durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt (RS0105139 [T1]; 10 ObS 194/21h Rz 14 ua). Innerhalb dieses Rahmens hat das Gericht den geltend gemachten Anspruch auf Basis der Sach…
…erlassen hat (§ 67 Abs 1 Z 1 ASGG; RS0085867). Dieser Bescheid und das Klagebegehren begrenzen den Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens (vgl RS0105139 [T1]). [13] Im vorliegenden Fall hat die beklagte Partei im Spruch des Bescheids vom 12. September 2018 – von Amts wegen – ausgesprochen…
…Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren in dreifacher Weise eingegrenzt ( Neumayr in ZellKomm 3 § 67 ASGG Rz 4 mwH; RS0105139 [T1]). Im Fall der Säumnisklage wird der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens durch das seinerzeitige Begehren des Versicherten (Leistungs- oder Feststellungsantrag gegenüber dem Sozialversicherungsträger) determiniert ( Neumayr…
…ist zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen (RS0049680 [T5]); die Reichweite des Bescheidspruchs ist schließlich auch nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheids zu interpretieren (RS0105139). [18] 2.3. Im Spruch des angefochtenen Bescheids wird die Ausgleichszulage nicht „zurückgehalten“. Aus der Begründung ergibt sich auch kein Anhaltspunkt dafür, dass damit…
…den Säumnisfällen [§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG]) daher grundsätzlich dreifach eingegrenzt durch den Antrag, den bekämpften Bescheid und das Klagebegehren (RS0105139 [T1]). Soweit der Versicherungsträger ausnahmsweise von Amts wegen vorzugehen hat, kommt dem Antrag diese eingrenzende Bedeutung freilich nicht zu ( Neumayr , Zum Klagebegehren und Urteilsspruch im…
…gerichtlichen Verfahrens ist durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt (10 ObS 53/19w SSV NF 33/45 ua; RS0105139 [T1]). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein (10 ObS 125/18g SSV NF 33…
…durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt ( Neumayr in ZellKomm 2 § 67 ASGG Rz 4 mwN; RIS Justiz RS0124349; RS0105139). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens identisch sein. 3.2 Der Kläger hat am 2. 12. 2014…
…durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt ( Neumayr in ZellKomm 2 § 67 ASGG Rz 4 mwN; RIS Justiz RS0124349; RS0105139). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein, ansonsten es für ein Begehren an einer „darüber“ ergangenen…
…gerichtlichen Verfahrens durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren in dreifacher Weise eingegrenzt ( Neumayr in ZellKomm 3 § 67 ASGG Rz 4 mwH; RIS-Justiz RS0105139 [T1]). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein, ansonsten fehlt es bei einer Bescheidklage an einer „darüber…
…in den Säumnisfällen (§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG) somit dreifach eingegrenzt, und zwar durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren (RIS-Justiz RS0105139 [T1]). I.5.2. Im vorliegenden Fall richtete sich der am 10. 2. 2012 gestellte Antrag eindeutig auf die Gewährung der Grundleistung in…
…in Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 8 ASGG der mögliche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren eingegrenzt ist (RIS-Justiz RS0105139; Fasching/Klicka in Tomandl, System des österreichischen Sozialversicherungsrechts [9. Erg-Lfg] 713 [6.4.]; Fink, Die sukzessive Zuständigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen [1995] 277). In diesem…
…gerichtlichen Verfahrens ist durch den Antrag, den Bescheid und das Klagebegehren dreifach eingegrenzt (10 ObS 117/17d SSV NF 31/51 ua; RS0105139 [T1]). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss demnach mit jenem des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens ident sein (10 ObS 125/18g uva). 2.2 Die…
…gerichtlichen Verfahrens ist durch Antrag, Bescheid und Klagebegehren in dreifacher Weise eingegrenzt ( Neumayr in ZellKomm ³ § 67 ASGG Rz 4 mwH; RS0105139 [T1]; 10 ObS 125/18g uva). Der Streitgegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens muss mit jenem des vorgestalteten Verwaltungsverfahrens ident sein, ansonsten fehlt es bei…
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