5Ob72/21f—OGH Entscheidung
30. November 2021
…20w; RIS-Justiz RS0025752). [13] 3. Die Gütergemeinschaft unter Lebenden muss nach der Vermutungsregel des ersten Satzes des § 1234 ABGB besonders vereinbart werden (RS0104945). Anders als die Todfallsgemeinschaft, die nach § 1234 ABGB zu Lebzeiten beider Parteien keine wirkliche Gemeinschaft, sondern zunächst überhaupt keine rechtliche Wirkung erzeugt und…