Das Rechtsinstitut der Bittleihe nach § 974 ABGB setzt voraus, dass die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und dass der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich überlassen worden ist.
…Gestattung des Gebrauchs bestehe, weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt würden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolge (RIS-Justiz RS0020524, RS0019083, RS0083418, RS0019221, RS0019196, RS0019212). Ein Prekarium werde nicht vermutet (RIS-Justiz RS0019200). Hier würden die Wortwahl („gestatten“), das Fehlen einer Regelung der Nutzungsdauer und…
…besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt (vgl RIS Justiz RS0020524; RS0019083; RS0083418; RS0019221; RS0019196). Hier lässt sich aus den Feststellungen die Gebrauchsabsicht, ja sogar die Gebrauchsnotwendigkeit für die Dauer der Betriebsführung durch die Klägerin, die der Beklagten…
…Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgte (RIS Justiz RS0083418 [T2]; RS0019221 [T1]; RS0019083 [T2]; RS0019196 [T3]; RS0020524 [T6]). Die Frage, ob vereinbarte Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als ein die Annahme einer eine…
…Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgte (RIS Justiz RS0083418 [T2]; RS0019221 [T1]; RS0019083 [T2]; RS0019196 [T3]; RS0020524 [T6]). 2. Die Übernahme der Kosten für notwendige und nützliche Aufwendungen sowie Arbeitsleistungen können nach der…
…1090 ABGB Rz 3 mwN), kann die Vereinbarung schon deshalb kein Prekarium sein, weil dieses als Form der Leihe Unentgeltlichkeit voraussetzt (vgl RIS-Justiz RS0083418; Iro/Rassi § 1090 ABGB Rz 3). Die Vereinbarung des Infrastrukturbeitrags als (teilweises) Entgelt könnte ebenfalls nur dann als sittenwidrig angesehen werden, wenn…
…unentgeltlich überlassen wurde. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe besteht also darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht (RIS-Justiz RS0020524, RS0019083, RS0083418, RS0019221, RS0019196). 2. Die freie Widerruflichkeit kann sich aus der ausdrücklichen Vereinbarung oder aus den Umständen des Falles ergeben (RIS-Justiz RS0019196). Die Einräumung des…
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